Abmahnung Kanzlei Sarwari für VPS wg. unerlaubten Filesharings
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Erneut liegt uns eine Abmahnung des Rechtsanwalts Yussof Sarwari für die VPS Film-Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH vor.
Gegenstand der Abmahnung
Der Vorwurf lautet auf eine Urheberrechtsverletzung durch Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und öffentliche Zugänglichmachung (§ 19 UrhG) eines pornografischen Films über das Filesharing-Programm Bittorrent ohne Zustimmung des Rechteinhabers.
Name und Adresse des Anschlussinhabers sollen anhand der vorab ermittelte IP-Adresse und des Nutzungszeitraums von dem Provider zuvor beauskunftet worden sein. Unter Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur tatsächlichen Vermutung der Täterschaft durch den Anschlussinhaber wird von dem Abgemahnten gefordert
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (ein Entwurf liegt der Abmahnung nicht bei)
- Die Zahlung eines vergleichsweise angebotenen Betrages (nachdem zuvor ein deutlich höherer Betrag berechnet worden ist).
- „Vernichtung des rechtswidrig erlangen Filmwerks und sämtlicher Kopien hiervon“
Tipp: Was tun nach Erhalt einer sog. „Filesharing-Abmahnung“?
Im Falle einer Abmahnung sollte der Abgemahnte zunächst ruhig bleiben und keine voreiligen Handlungen unternehmen. Die gesetzten Fristen sollten beachtet werden, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, das mit weiteren Kosten verbunden wäre. Die Unterlassungserklärung sollte jedoch -zumindest nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung- abgegeben werden oder die geforderten Beträge ohne Weiteres gezahlt werden. Von einer direkten Kontaktaufnahme mit der Kanzlei raten (Auch) wir ab, da in einem solchen Gespräch keine Waffengleichheit herrscht und daher auch Gefahr besteht, unwissentlich die Rechtsposition mit den eigenen Aussagen zu verschlechtern.
Zunächst sollten Sie einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um sich beraten zu lassen, die Abmahnung juristisch prüfen zu lassen und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen- und die Zahlungsforderungen verhandeln zu lassen.
Dr. Wallscheid & Drouven – Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte |Fachanwälte
Wenn Sie ebenfalls eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, nehmen Sie gerne unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung in Anspruch. Unsere langjährige Erfahrung mit urheberrechtlichen Abmahnungen und unsere fachliche Expertise ermöglicht es uns, Ihnen kompetent zur Seite zu stehen. Ich selbst stehe Ihnen als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht unter den nachfolgenden Kontaktwegen gerne zur Verfügung.
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