Schulenberg & Schenk mahnen wegen unerlaubter Verwendung (Fotoklau) Fotos auf eBay ab

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1. Worum geht es?

Im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH verschickt die Kanzlei Schulenberg & Schenk Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, geschützte Bilder auf der Internetplattform eBay verwendet zu haben.

2. Was verlangen die Abmahner?

Die Abgemahnten sollen neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch Auskunft über die Herkunft der Bilder, die Anzahl der Vervielfältigungen und die Dauer der Veröffentlichung erteilen. Zudem sollen noch die Abmahnkosten, die sich aus Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten und Aufwendungspauschale zusammensetzen, gezahlt werden.

3. Schulenberg & Schenk hat auch Sie abgemahnt? Was tun?

Zunächst ist es wichtig die Abmahnung ernst zu nehmen. Nicht auf die Abmahnung zu reagieren, wäre die denkbar schlechteste Reaktion. Jedoch sollten Sie, bevor Sie vorschnell handeln, einen Anwalt aufsuchen.

Erst durch die individuelle Prüfung Ihrer Situation kann über das weitere Handeln gesprochen werden. Oft lassen sich aber wirtschaftlich bessere Ergebnisse für Sie finden. Gern bin ich Ihnen dabei mit meiner jahrelangen Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen behilflich.

Empfehlenswert ist außerdem, statt der vorgefertigten eine überarbeitete (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie so nicht im Ernstfall viel zu überhöhte Vertragsstrafen zahlen müssen. Auch hier können wir als spezialisierte Kanzlei weiterhelfen.

4. Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, weil Sie eine angebliche Urheberrechtsverletzung begangen haben, dann vereinbaren Sie doch ganz unverbindlich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

Die Kanzlei Dr. Newerla hilft Ihnen gerne auch zu unseren kostengünstigen Festpreisen weiter. Selbst wenn Sie nicht aus dem Raum Bremerhaven kommen, können wir Ihnen dank Telefon und E-Mail auch bundesweit helfen.

Schicken Sie einfach vorab eine E-Mail oder ein Fax mit Ihrer Abmahnung, damit wir uns in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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