Schutt Waetke Abmahnung – "Transcendence" – erhalten? Was tun?  

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte verschickt Abmahnungen für die TOBIS Film GmbH & Co. KG wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Transcendence“.

Im dem US-amerikanischen Science-Fiction-Thriller „Transcendence“ spielt Johnny Depp einen führenden Forscher im Bereich künstlicher Intelligenz, dem es gelingt, neben menschlichem Wissen auch menschliche Emotionen auf Computer zu übertragen.

Der Film soll laut Abmahnschreiben mittels einer Internettauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein. In ihrer Abmahnung fordern Schutt, Waetke Rechtsanwälte für die TOBIS Film GmbH & Co. KG, Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie € 732,50. Dieser Betrag setzt sich aus einem Schadensersatzanspruch in Höhe von € 500,00 und einem Aufwendungsersatzanspruch (u. a. Anwaltskosten) von € 232,50 zusammen.

Haftet der Abgemahnte bei der Schutt Waetke Abmahnung automatisch? Was kann man tun?

Nein, der Abgemahnte haftet nicht automatisch dafür, wenn der Film „Transcendence“ von anderen Personen angeboten wurde. Keinesfalls kann man jedoch pauschal sagen, was im Einzelfall für Chancen und Möglichkeiten des von Schutt Waetke Abgemahnten bestehen.

Gerne können Sie mir jedoch die Umstände der angeblichen Rechtsverletzung näher beschreiben. Dann können wir gemeinsam erörtern, welches Vorgehen für Sie am sinnvollsten ist.

Sofern der Anschlussinhaber selbst der Täter war oder er als Störer haftet, sollte man tunlichst eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Wenn jedoch Dritte für die Tat verantwortlich sind, so muss anhand des Einzelfalls geprüft werden, ob der Anschlussinhaber Pflichten gegenüber dieser Person hatte und, ob er diese Pflichten verletzt hat.

Was Sie nicht tun sollten:

  • Eine Unterlassungserklärung aus dem Internet benutzen
  • Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, wenn Sie gar nicht haften.
  • € 150,00 an Schutt Waetke bezahlen
  • Die Abmahnung ignorieren.
  • Sich selbst verteidigen.

Kostenlose Erstberatung – Faire Pauschalpreise – Bundesweite Vertretung

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch unter 07171 18 68 66 kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-schutt-waetke/.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema