Schutz vor Krankenhauskeimen

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Blutflecken auf der Gardine, die das eine Bett vom anderen trennt, normal. Ein stechender Geruch nach Urin, Alltag. Ärzte, denen die Zeit für eine Desinfektion der Hände fehlt, gang und gebe.

Nein, ich spreche nicht von ferngelegenen Ländern, denn diese Zustände lassen sich oft genug in deutschen Krankenhäusern finden. Und das ein oder andere Mal ist Ihnen sicherlich auch schon einmal eine Situation im Krankenhaus aufgefallen, bei der Sie sich gedacht haben: „Na, ob der sich nicht vielleicht die Hände hätte waschen sollen?“

Ich weiß nicht, wie es Ihnen ergeht, aber wenn ich in ein Krankenhaus komme, möchte ich keine Angst haben, mich dort noch mit hundert anderen Dingen anzustecken. Ein Krankenhaus sollte sicher sein, denn ansonsten fällt es dem Patienten schwer, sich dort wirklich wohlzufühlen. Und wenn sich ein Patient schon nicht wohlfühlt, sind die Chancen auf eine schnelle Genesung eher gering. Noch schlimmer wird es, wenn ein Patient, der im Krankenhaus liegt, sich dort mit einem Keim infiziert.

Achten Sie darauf, dass die Ärzte und das Pflegepersonal Desinfektionsmittel benutzen, diese sind in der Regel an den Türen und Wänden im Krankenhaus befestigt. Wenn die behandelnden Ärzte z. B. eine Wunde untersuchen, sollten sie sich direkt danach die Hände desinfizieren, bevor sie zum nächsten Patienten gehen und so den Keim weitertragen.

In meiner Kanzlei liegen mehrere Fälle vor, bei denen Patienten Opfer von mangelhafter Hygiene und chaotischen Zuständen in Krankenhäusern und Praxen geworden sind.

Wichtig ist es dann, den Zustand der Klinik oder der Praxen nicht hinzunehmen. Machen Sie das Personal immer wieder darauf aufmerksam. Und wenn niemand reagiert, veranlassen Sie eine Verlegung. Sollte es bereits zu spät sein und Sie tragen die Folgen davon, sollten Sie dies nicht auf sich sitzen lassen. Suchen Sie einen spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht auf, der Ihnen bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld hilft. Denn die Chance auf Schmerzensgeld ist bei einem nachgewiesenen Hygienemangel sehr gut. Grund dafür ist, dass es sich um ein beherrschbares Risiko handelt und daher vermeidbar ist!

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von den entstandenen Folgen für den Geschädigten. Bei einer relativ ungefährlichen Entzündung, die in absehbarer Zeit abklingt, kann es bis zu 1000,- € Schmerzensgeld geben. Vor kurzem erst verhandelte ich in einer Angelegenheit, bei der es nach einer Infektion zu einer verzögerten Behandlung gekommen war – 40.000,- € Schmerzensgeld.

Niemand muss hinnehmen, was man ihm angetan hat. Dafür kämpfe ich täglich in meiner Kanzlei.

Foto(s): Rechtsanwaltskanzlei Sabrina Diehl

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