Schweigen ist Gold

  • 2 Minuten Lesezeit

Schweigen ist Gold? Nicht immer, wann in Luxemburg schweigen als Zustimmung zu werten ist.

Die Anforderungen an Sicherheit und Schnelligkeit in den Handelsbeziehungen bedeuten, dass die Zeit, in der eine Partei die Richtigkeit der Behauptungen der anderen Partei über das Bestehen und die Modalitäten ihrer gegenseitigen Verpflichtungen in Frage stellen kann, zwischen Kaufleuten auf ein Minimum reduziert werden muss. Daher ist es zulässig, den Inhalt der Handelskorrespondenz durch das Schweigen des Empfängers der Briefe zu akzeptieren. (TAL 19 février 2019 judoc n° 100074080)

Im Allgemeinen ist es in Handelsangelegenheiten üblich, dass zwischen Kaufleuten ein Korrespondent den anderen nicht im Unklaren lässt, indem er auf Mitteilungen, die er erhält, nicht antwortet. Diese in Handelsbeziehungen allgemein gültige Verpflichtung rechtfertigt sich durch die Notwendigkeit, dass sich Handelsgeschäfte sicher und schnell entwickeln müssen. Der Grundsatz "Schweigen ist Zustimmung" wird von der Rechtsprechung allgemein auf alle Handelsverträge ausgedehnt. (Trib. Luxembourg, 12 février 2009, n° 113391, BIJ, 2009, p. 128)

Daher kann man davon ausgehen, dass die Anfechtung einer Rechnung eines Händlers schnell erfolgen muss. Falls dies nicht geschieht wird davon ausgegangen, dass der Vertragspartner den Inhalt der Vertragsbedingungen akzeptiert hat. Die Cour de Cassation bestätigt diesen Grundsatz (Cour de cassation, 10 juillet 2018, 86/18):

"Schweigen, das über die Zeit hinausgeht, die erforderlich ist, um die Rechnung zur Kenntnis zu nehmen, ihre Angaben sowie die Lieferungen oder das Ergebnis der Leistungen, auf die sie sich bezieht, zu überprüfen, lässt vermuten, dass der Rechnungsempfänger sie angenommen hat.

Um seinem Schweigen die Bedeutung einer Zustimmung zu nehmen, muss der Händler die Initiative ergreifen und innerhalb einer kurzen Frist nach Erhalt der Rechnung präzise Proteste aussprechen, die als Verneinung der behaupteten Forderung gelten, und es obliegt ihm, den Beweis dafür zu erbringen." (freie Übersetzung)

Die Rechtsprechung bestätigt diese Position in Bezug auf Gerichtsstandsklauseln:

"Das Schweigen des Käufers gilt nur dann als Annahme der Gerichtsstandsklausel, wenn die mündliche Vereinbarung im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien auf der Grundlage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt, die eine Gerichtsstandsklausel enthalten". (freie Übersetzung)


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Avocat á la Cour Julien Raum LL.M.

Beiträge zum Thema