Bonus Gold: dauerhaft geschlossen?

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Die aktuellen Entwicklungen der Bonus.Gold GmbH sind alarmierend: Briefe und E-Mails an das Unternehmen mit Sitz in Köln kommen als unzustellbar zurück, im Internet wird die Geschäftsstelle mittlerweile als „dauerhaft geschlossen“ angezeigt. Ein Zugriff auf das Onlineprotal über den Bestand der Verträge ist nicht mehr möglich. Über den kürzlich erfolgten Verkauf der Gesellschaft an einen in England lebenden Geschäftsmann hatten wir bereits berichtet. Viele Anleger befürchten, dass eine Verlegung des Unternehmens nach Großbritannien die Gesellschaftsentsorgung und somit den Verlust des investierten Kapitals bedeuten könnte.

 

Geschäftskonzept der Bonus Gold unplausibel

Die Bonus Gold GmbH, die nach eigenen Angaben Altgold ankauft, zu Feingold recycelt und zu Schmuck weiterverarbeitet, versprach Anlegern Renditen von knapp 20 % pro Jahr. Dies steht im Widerspruch zu der versprochenen Sicherheit durch Eigentumsverschaffung an physischem Gold.

Bereits 2019 hatte der Wirtschaftsprüfer das Vorhandensein des Goldbestands nicht bestätigen können. In dem Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2017 vom 04.02.2019 stellt der Wirtschaftsprüfer fest: „Das Vorhandensein der ausgewiesenen Vorräte in Höhe von EUR 13.746.196,29 ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil ich nicht an der Inventur im Ausland teilnehmen konnte und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über den Bestand der Vorräte gewinnen konnte. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist.“

 

Nur eingeschränktes Testat des Wirtschaftsprüfers bei Bonus Gold

Vor diesem Hintergrund hätten die Anleger / Käufer spätestens nach dem 04.02.2019 auf dieses eingeschränkte Testat des Jahresabschlusses hingewiesen werden müssen. Bei einer ordnungsgemäßen Beratung der Kunden hätte darüber aufgeklärt werden müssen, dass die Goldbestände nicht bestätigt sind.

 

Käufe vor dem 04.02.2019

Aber auch bei einem Kauf vor Februar 2019 dürften die für eine Plausibilitätsprüfung notwendigen Informationen hinsichtlich der Goldbestände nicht prüfbar gewesen sein. Sind zu einem Produkt keine Daten vorhanden oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er den Anleger bei der Beratung hierüber informieren.

Fachanwalt Dr. Johannes Bender rät daher allen Anlegern zu einer Gesamtprüfung aller in Betracht kommenden Anspruchsgegner. Hierfür hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft Bonus.Gold gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

 

Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die bei der Bonus.Gold GmbH investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

 

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB

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