Scottish Widows Ltd.: Vorsicht bei Verträgen mit der Clerical Medical Investment Group Ltd.

  • 2 Minuten Lesezeit

Vorsicht ist geboten bei dem Übergang von der Clerical Medical Investment Group Ltd. auf die Scottish Widows Ltd. Die Versicherungsnehmer der Clerical Medical wurden zwar schon im Jahr 2015 über die anstehende Änderung informiert, praktisch vollzogen wird sie gegenüber den deutschen Kunden aber erst jetzt. Seit Beginn des Jahres 2016 firmiert die Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) jetzt unter Scottish Widows Ltd. Der alte Name ist nur noch eine sogenannte Handelsmarke.

Die deutschen Kunden dürften ab jetzt Post von der Versicherungsgesellschaft erhalten, die auf die Scottish Widows verweist. In diesem Zusammenhang sind mehrere Punkte unbedingt zu beachten.

Die Clerical Medical Investment Group Ltd. hat seit einigen Jahren enorme Probleme mit ihren Kunden in Deutschland und Österreich. Zum einen wurden vielfach Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Risikoaufklärung geltend gemacht und zum anderen verweigerte die Gesellschaft auch Leistungen aus den Lebensversicherungsverträgen, obwohl diese unzweifelhaft in den Versicherungsscheinen ausgewiesen worden waren. Die CMI sah sich daher insbesondere in Deutschland mit einer Klageflut konfrontiert. Viele der Gerichtsverfahren wurden zu Gunsten der Versicherungsnehmer entschieden. Auch der Bundesgerichtshof gab diesen mit mehreren Grundsatzentscheidungen am 11.07.2012 in allen wichtigen Punkten Recht, Aktenzeichen IV ZR 164/11 und andere.

Vielen Versicherungsnehmern der Clerical Medical Investment Group Ltd. ist trotzdem bis heute nicht bewusst, dass auch sie Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend machen könnten und sollten. Neben Schadensersatzansprüchen und Leistungen aus dem Versicherungsvertrag kann es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch sinnvoll sein, einen Widerspruch oder Rücktritt von dem Vertrag zu erklären. An dieser Rechtslage hat sich durch den Wechsel zu Scottish Widows Ltd. nichts geändert. Alle Ansprüche und Rechte, die bisher gegenüber der Clerical Medical Investment Group Ltd. geltend gemacht werden konnten, können ohne Einschränkung jetzt gegenüber der Scottish Widows Ltd. geltend gemacht werden.

Betroffene Versicherungsnehmer sollten daher nicht dem Irrtum erliegen, dass sich ihre Möglichkeiten durch das Verschwinden der Clerical Medical Investment Group Ltd. verschlechtert haben. Es ist vielmehr dringend zu empfehlen, die Veränderung zum Anlass für eine Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zu nehmen. Denn vielfach laufen Fristen, die gewahrt werden sollten.

Versicherungsnehmer, die sich bereits für ein Vorgehen gegen die Gesellschaft entschlossen haben, sollten beachten, dass sich nicht nur die Bezeichnung in Scottish Widows Ltd. geändert hat, sondern es auch einen neuen Sitz gibt. Wer weiterhin die alten Daten der Clerical Medical Investment Group Ltd. verwendet, riskiert daher, dass seine Maßnahmen ins Leere laufen.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Witt Rechtsanwälte haben betroffene Versicherungsnehmer schon vielfach erfolgreich bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche betreut – bis hin zum Bundesgerichtshof. Betroffene können sich gerne an sie wenden.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tobias Pielsticker

Beiträge zum Thema