Scottish Widows / Clerical Medical – nicht kündigen!! kostenlose Erstberatung
- 4 Minuten Lesezeit
Scottish Widows / Clerical Medical gibt die Verwaltung in Deutschland auf - Verträge werden nun komplett aus Luxemburg verwaltet - viele Kunden verunsichert
Verträge nicht voreilig kündigen!!
Lassen Sie sich hier kostenlos beraten!
(Erstberatung für Versicherungsnehmer zu CMI/SWL/SWE-Verträgen; Angebot gilt vorerst bis 30.03.2025)
Die Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI), die heutige Scottish Widows Ltd. (SWL), hatte ab ca. 1998 bis jedenfalls 2006 Policen herausgegeben, die fixe Auszahlungsansprüche vorsahen. Heute werden die Policen von der Scottish Widows Europe S.A. (SWE) aus Luxemburg betreut.
Aktuell werden alle Versicherungsnehmer davon unterrichtet, dass auch die Verwaltung der Verträge nicht mehr durch die Servicegesellschaft in Heidelberg erfolgen wird, sondern durch die Lifeware S.A. in Luxemburg. Hierzu werden die Kunden aufgefordert, zwei Dokumente auszufüllen und zu unterzeichnen. Das ist aus unserer Sicht nur teilweise rechtens.
Viele Versicherungsnehmer nehmen diese Schreiben zum Anlass, ihren Vertrag genauer anzusehen und sprechen vielfach übereilt Kündigungen aus. Davor möchten wir eindrücklich warnen!
Bitte lassen Sie sich erst beraten, bevor Sie wertvolle Ansprüche verschenken.
Im Einzelnen:
zu den aktuell geforderten Auskünften:
Richtig ist, dass CMI/SWE von Ihnen eine Freigabe von Ihnen benötigt, um die Daten an die Lifeware S.A. weitergeben zu dürfen (Dokument "Zustimmungserklärung zur Informationsweitergabe"). Aus unserer Sicht kann dieses Dokument unterzeichnet und zurückgesendet werden.
Anders sieht es mit der Abfrage Ihrer persönlichen Daten aus ("Kundenfragebogen und Anforderungsliste"). Zwar ist es richtig, dass nach § 11 GwG (Geldwäschegesetz) CMI/SWE zu Ihrer Identifizierung Ihre Daten aufzunehmen hat, diese hat der Versicherer aber bereits. Denn Sie als Versicherungsnehmer haben bereits bei Antragsstellung alle Ihre Daten offengelegt. Nur wenn berechtigte Zweifel an Ihrer Identität bestehen, muss der Versicherer erneut nachfragen.
Was uns stört: Mit Verweis auf das Geldwäschegesetz versucht man die Kunden unter Druck zu setzen, auch weitere Informationen von Ihnen zu bekommen (Beruf, Branche), die zum einen nach dem GwG gar nicht erhoben werden sollen, zum anderen wohl nur dazu dienen, Ihre Daten zu veräußern oder anderweitig für Marketingzwecke zu verwenden. Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen - derartige Informationen bitte nicht weitergeben.
zu Ihren wertvollen Ansprüchen:
Wir wollen an dieser Stelle alle Versicherungsnehmer der CMI, SWL und SWE vor einer voreiligen Kündigung eindringlich warnen und auf diesem Wege Alternativen aufzeigen:
- Auszahlungsansprüche: In vielen Verträgen der damaligen CMI sind ganz konkrete Auszahlungen in Form von Ratenzahlungen oder Einmalzahlungen festgelegt worden, die in vielen Fällen von CMI bedingungslos zu leisten sind, auch wenn die Police zwischenzeitlich „leer“ ist oder der noch vorhandene Policenwert dazu nicht ausreicht (sog. Erfüllungsansprüche). CMI weigert sich dann die Auszahlungen zu leisten, was aber nicht rechtens ist. Lassen Sie sich diese Ansprüche nicht durch eine unbedachte Kündigung entgehen. Wir verhelfen Ihnen hier zu Ihren Ansprüchen!
Informieren Sie sich hier zu Auszahlungsansprüchen
- Widerspruch/Rücktritt: In nahezu allen uns bekannten Fällen entsprachen die Belehrungen zum Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrecht nicht den gesetzlichen Vorgaben, wiesen demnach inhaltliche und/oder formelle Fehler auf oder sind zum falschen Zeitpunkt erteilt worden. Statt einer Kündigung bietet sich deshalb häufig ein Widerspruch bzw. Rücktritt an, da die Versicherung dann auch die Gebühren, Abschlusskosten und vor allem die tatsächlich erzielten Gewinne herauszugeben hat. Diese sind in aller Regel deutlich über denjenigen, welche Ihnen die Versicherung bei einer Kündigung ausweist.
Informieren Sie sich hier zu Widerspruch und Rücktritt
Selbstverständlich kann es im Einzelfall auch vorteilhaft sein, den Vertrag noch laufen zu lassen oder eine Kündigung auszusprechen. Aber auch insoweit wollen wir Sie auf Besonderheiten hinweisen:
- Fortführung des Vertrages: Sie sind sich unsicher, ob Sie den Vertrag fortführen lassen wollen? Wir beraten Sie gerne und erklären Ihnen, wie der Vertrag genau funktioniert, mit welchen Auszahlungen Sie derzeit und in Zukunft rechnen können. Die Vorteile und Nachteile einer Fortführung wie auch das Einsetzen oder den Widerruf von Bezugsberechtigungen im Erlebens- und Todesfall legen wir Ihnen gerne dar. Bitte beachten Sie, dass Ihr Vertrag auf die Scottish Widows Europe S.A. in Luxemburg übertragen wurde. Diese Gesellschaft ist am Markt nicht aktiv tätig, so dass deren Kapitalausstattung auf lange Sicht nicht transparent ist.
- Kündigung des Vertrages: Sie erwägen die Kündigung des Vertrages? Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen auf, mit welchen Konsequenzen die Kündigung verbunden ist, welche Auszahlung Sie erwarten dürfen und ob und in welcher Höhe steuerliche Belastungen auf Sie zukommen.
Sollten Sie eine genauere Prüfung zu der Entwicklung Ihres Vertrages oder mögliche Rückabwicklungsansprüche der Höhe nach bestimmen lassen, so können wir Ihnen auch entsprechende Sachverständige vermitteln. Wir können insoweit aus erfolgreicher Zusammenarbeit Gutachter empfehlen, die schon zahlreiche Gutachten zu den unterschiedlichen Versicherungen der CMI bzw. SWL und SWE erstellt hat.
Rechtsanwalt Urban Schädler vertritt nunmehr seit über 19 Jahren (seit dem Jahre 2006) betroffene Anleger bei der Clerical Medical bzw. den Nachfolgegesellschaften. In der Summe sind daraus mehrere Hundert Betroffene mit weit über hundert Millionen Euro an Forderungen von RA Urban Schädler anwaltlich betreut worden.
Hier Ihr Weg zur Erstberatung!
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