SEB Immoinvest bleibt weiterhin geschlossen – Anwälte holen Geld zurück

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SEB Immoinvest bleibt geschlossen, Anleger sollten handeln! Schadensersatz möglich! Achtung Verjährung!!!

Die Krise unter den offenen Immobilienfonds ist noch nicht ausgestanden. Seit dem 27.04.2011 steht fest, dass auch der SEB Immoinvest erst einmal die Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine bis spätestens Mai 2012 verlängern wird. Anleger sind somit ein weiteres Jahr mit ihrem Kapital an den SEB Immoinvest gebunden und können somit ihre Anteile nicht gegen Geld zurücktauschen.

Der über 6 Mrd. Euro schwere offene Immobilienfonds SEB Immoinvest gehört zu den Branchenriesen und musste erstmals zu Zeiten der Finanzkrise schließen. Danach wurde der SEB Immoinvest nur kurzzeitig wiedereröffnet und die erneute Schließung im Mai 2010 mit den Unsicherheiten der Anleger über die Ausgestaltung des Anlegerschutzgesetzes begründet. Dieses Gesetz ist nun beschlossen und tritt 2012 in Kraft. Die Verlängerung der Rücknahmeaussetzung begründete die Geschäftsführung des SEB Immoinvest deshalb damit, dass die Bruttoliquidität derzeit nicht ausreiche, um alle Rückgabewünsche der Anleger bedienen zu können ohne nochmal in Schieflage zu geraten. Die Zeit der Schließung soll nun genutzt werden, um Immobilien des SEB Immoinvest zu angemessenen Preisen zu veräußern und von dem anziehenden Immobilienmärkten zu profitieren. Insgesamt soll die Liquiditätsquote des SEB Immoinvest erheblich verbessert werden.

Mit der Meldung der Verlängerung der Rücknahmeaussetzung ließ die Geschäftsführung des SEB Immoinvest ebenfalls verlauten, dass eine Öffnung noch in diesem Jahr angestrebt werde. Ob dies der Realität entsprechen wird, kann nicht vorausgesagt werden. Auch bei dem Morgan Stanley P2 Value wurde bis kurz vor seiner endgültigen Abwicklung eine Wiedereröffnung in Aussicht gestellt, welche dann bekanntlichermaßen nie eintrat.

Anleger des SEB Immoinvest können zwar auch während der Zeit der Schließung ihre Anteile über die Börse verkaufen, allerdings muss dort mit erheblichen Abschlägen gerechnet werden. Deshalb empfiehlt es sich, Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, da sich hiermit eine Möglichkeit bieten, ohne Schäden von der Anlage an dem SEB Immoinvest loszukommen.

Solche Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken können geltend gemacht werden, wenn diese die Anleger des SEB Immoinvest nicht über die Risiken solcher offener Immobilienfonds aufgeklärt haben, so vor allem, wenn nicht hinreichend auf die Möglichkeit der Fonds hingewiesen wurden, diese für maximal 2 Jahre zu schließen. Oftmals wurden Anteile des SEB Immoinvest noch während der Finanzkrise verkauft, wo sich aber schon eine größere Krise der offenen Immobilienfonds abzeichnete und viele schon geschlossen waren. Eine Aufklärungspflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn Anlegern des SEB Immoinvest Kick-Backs, also Provisionen der Anlageberater von den Emissionshäusern für den Verkauf ihrer Produkte, verschwiegen wurden. Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sollten Anleger des SEB Immoinvest allerdings nicht länger warten, sondern schnell handeln, da die Ansprüche innerhalb von 3 Jahren nach dem Erwerb der Anteile verjähren. Die Verjährung kann aber auch umgangen werden, was ein Spezialist prüfen sollte.

Hilfe und Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/seb-immoinvest-geschlossen-was-anleger-tun-koennen-schadensersatz-klage


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