SEB Immoinvest: Interessengemeinschaft und Klagen als Alternative zur Liquidation

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Im Dezember 2012 soll die erste „reguläre" Abwicklungsauszahlung des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvst erfolgen, die sich aus den Veräußerungsgewinnen der Liquidation finanziert und nicht wie die Juni-Auszahlung aus dem während der zweijährigen Schließung angesparten Kapital. Für Anleger, die nicht an der langwierigen Abwicklung - deren Endergebnis offen ist - teilnehmen möchten, können rechtliche Alternativen in Erwägung ziehen.

Alternativen zur Teilnahme an der Abwicklung

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene rechtliche Möglichkeiten aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits hunderte Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind „Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen für alle Anleger einer Kapitalanlage verbindlich vor Gericht geklärt werden. Bei Prospektfehlern kann dies eine große Hilfe für individuelle Schadensersatzklagen sein.

Fachanwalt kann auch individuelle Schadensersatzansprüche überprüfen

Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die verschiedenen Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Verschiedene Gerichte sprachen bereits Anlegern, die in offene Immobilienfonds wie den SEB Immoinvest investierten, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu.

Die Gerichte erblickten beispielsweise in der mangelnden Risikoaufklärung durch die Berater eine falsche Beratung der Anleger; zum Beispiel mussten Anleger vor der Investition über die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden. Ein weiterer Schwachpunkt vieler Beratungen war die versäumte Aufklärung über Provisionen. Zudem mussten Anleger über weitere Risiken sowie die Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt werden.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da bei vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Anleger, die wissen  möchten, wie gut ihre individuellen Chancen stehen, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu bekommen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Nähere Informationen zu der Interessengemeinschaft befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen unter der Adresse www.dr-stoll-kollegen.de.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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