SEB Optimix Substanz - wenn Anleger von Anlageberatung enttäuscht sind: neue, interessante BGH-Urteile

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Die Krise der offenen Immobilienfonds, die zu zahlreichen Fondsschließungen und -auflösungen geführt hatte, zeigte auch im Segment der Dachfonds Auswirkungen. So auch bei dem Fonds SEB Optimix Ertrag (ISIN: LU0151339883): Dieser wurde wegen der Krise der Zielfonds Ende 2012 nach mehreren Monaten der Schließung aufgelöst.

Da nicht jeder Anleger vorher wusste, dass ein offener Fonds geschlossen und aufgelöst werden kann, war dies nicht selten eine Überraschung für Anleger. Dies auch deshalb, weil sie davon ausgingen, dass sie jederzeit das Geld verfügen können, das in den SEB Optimix Ertrag (oder einen anderen Dachfonds) investiert wurde. Doch nicht jeder Anleger, der davon ausging, dass die Anteile des SEB Optimix Substanz stets an die Fondsgesellschaft zurückgeben können, möchte sich mit der Schließung und der Auflösung abfinden. Insbesondere dann, wenn die Anleger bei ihrer Anlageentscheidung Wert auf die Verfügbarkeit ihres Geldes legten.

Schließungen offener Fonds beschäftigten bereits viele Gerichte – jetzt entschied der Bundesgerichtshof

Aufgrund zahlreicher Fondsschließung hatten sich verschiedene Gerichte mit dieser Problematik zu befassen. Eine zentrale Frage solcher Verfahren ist, ob die Bankberater bereits in der Anlageberatung über die Möglichkeit von Fondsschließungen und -auflösungen informiert mussten. Nun hat der Bundesgerichtshof in dieser kontroversen Frage entschieden. In zwei Fällen entschied der BGH, dass Anleger von ihren Anlageberatern einen entsprechenden Hinweis erwarten durften. Die Schließung eines offenen Fonds ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Anleger ihre Fondsanteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgeben können. Aus diesem Grund musste Berater ungefragt auf dieses Risiko hinweisen (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

Können auch Dachfonds-Anleger von den beiden Urteilen profitieren?

Da die neuen BGH-Urteile sich auf Anlageberatungen zu offenen Immobilienfonds beziehen, sind sie auf Dachfonds wie den SEB Optimix Substanz nicht unmittelbar anwendbar. Jedoch gibt es bei Dachfonds ähnliche Regelungen und Grundprinzipien wie bei offenen Immobilienfonds. Beide Fondsarten beruhen auf dem Grundsatz, dass Anteile börsentäglich an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Und sowohl bei offenen Immobilienfonds als auch bei Dachfonds wird dieses Prinzip durch eine gesetzlich geregelte Ausnahme durchbrochen: Die Anteilsrücknahme kann ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden.

Ob betroffene Anleger des Fonds SEB Optimix Substanz von diesen Entscheidungen profitieren können und selbst Ansprüche geltend machen können, hängt in erster Linie von der individuellen Beratungssituation ab. Wies die Beratung durch den Bankberater Defizite auf (z. B. weil nicht über die Möglichkeit einer Schließung informiert wurde), so liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor. Wenn Anleger Zweifel an den damaligen Beratungen haben, sollte die Anlageberatung überprüft werden. Anleger des SEB Optimix Substanz, die wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten Mandanten, die in den Fonds SEB Optimix Substanz investierten.

Weitere Informationen zum den Urteilen des Bundesgerichtshofs und dem Dachfonds SEB Optimix Substanz befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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