Sekundenschlaf – Achtung Strafverfahren und Führerscheinverlust drohen!!!

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Wird aufgrund eines Sekundenschlafs ein Verkehrsunfall verursacht und gibt der Fahrzeuglenker gegenüber der Polizei an, dass er eingeschlafen ist, wird gegen diesen regelmäßig ein Strafverfahren eingeleitet wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c StGB mit massiven Folgen insbesondere für den Führerschein.
 
Dies lässt sich jedoch vermeiden. Wie das geht, erläutert der nachfolgende Beitrag.

§ 315 c StGB (Straßenverkehrsgefährdung) besagt folgendes:

(1) Wer im Straßenverkehr 

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
 

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
 

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
 

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos ……


 … und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 


(Hervorhebungen durch den Verfasser).

Ein Sekundenschlaf stellt einen körperlichen Mangel im Sinne von § 315c StGB dar. Die Rechtsprechung ist der Auffassung, dass sich ein Sekundenschlaf im Vorfeld durch Müdigkeitsanzeichen ankündigt. Diese Anzeichen muss der Verkehrsteilnehmer ernst nehmen und seine Fahrt unterbrechen.
 
In der Regel ergeht gegen den Fahrzeuglenker, der aufgrund des Sekundenschlafs einen Unfall verursacht hat, ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe und einer mehrmonatigen Entziehung der Fahrerlaubnis oder einem mehrmonatigen Fahrverbot. Zugleich erhält er
3 Punkte in Flensburg und einen Eintrag im Bundeszentralregister.
 
Für unsere Mandanten wiegt meistens der Verlust der Fahrerlaubnis bzw. des Führerscheins (Fahrverbot) am schwersten.

Ein Strafverfahren droht immer dann, wenn der Fahrzeuglenker nach dem Unfall von den Polizeibeamten gefragt wird, wie sich der Unfall ereignet hat und dieser sagt, dass er eingeschlafen ist.
 

Einer unserer Mandanten wurde nach dem Unfall gefragt, ob er eingeschlafen ist. Dies hat er bejaht. Noch an der Unfallstelle wurde sein Führerschein beschlagnahmt.
 
Ein anderer Mandant lief direkt auf die Beamten zu und sagte diesen, dass er wohl eingeschlafen sein muss. Er erhielt einen Strafbefehl mit einem mehrmonatigen Fahrverbot.
 
Wieder ein anderer Mandant sagte zur Polizei, er sei eingeschlafen, obwohl das gar nicht stimmte. Er hatte im Fahrzeug nach einer Wasserflasche gegriffen und dabei parkende Autos gerammt. Er ging davon aus, dass die Behauptung des Sekundenschlafs harmloser wäre als zuzugeben, dass er gerade kurz abgelenkt war und einen Fahrfehler begangen hat. Er erhielt einen Strafbefehl. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Neuerteilung über 8 Monate verhängt.
 
Dies alles hätte vermieden werden können, wenn die betroffenen Fahrzeuglenker keine Angaben gegenüber den Polizeibeamten zum Unfallgeschehen gemacht hätten.
 
Für den betroffenen Autofahrer ist es extrem wichtig, gegenüber den Beamten niemals zu sagen, dass er eingeschlafen ist oder dass er extrem müde war. Ganz schlecht ist auch die Aussage, dass er zu wenig geschlafen hat. Er muss auf die Fragen der Beamten, wie sich der Unfall ereignet hat oder ob er eingeschlafen ist, keine Antwort geben.
 
Wenn der Autofahrer nicht zugibt, dass er eingeschlafen ist, dürfen die Beamten nicht ohne Anhaltspunkte auf einen Sekundenschlaf und damit auch nicht auf eine Straßenverkehrsgefährdung schließen.
 
Durch das Schweigen nach dem Unfall lassen sich das Strafverfahren und der Führerscheinentzug vermeiden.  
 
Wie allgemein im Strafrecht gilt auch hier der Grundsatz: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. 


 

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