Selbstbestimmt Leben und Sterben

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Wer beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod? Ich glaube niemand. Und trotzdem gibt es zahlreiche und wirklich wichtige Gründe, genau das zu tun!

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Nur eine rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung auch in diesem Fall möglich, da es immer passieren kann, dass man ab einem bestimmten Zeitpunkt seine Angelegenheiten leider nicht mehr selbst bestimmen und selbst regeln kann.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung  ermöglichen es, eigene Bestimmungen für die Zukunft zu treffen, wenn die gesundheitliche Situation es verhindert, den eigenen Willen noch klar zu äußern.

Eine Vorsorgevollmacht bietet die Sicherheit, dass in diesem Fall alles Notwendige durch eine selbst gewählte und auch tatsächlich gewillte Vertrauensperson geregelt wird. Somit kann eine Vorsorgevollmacht im Falle der Fälle verhindern, dass eine fremde Person vom Gericht als Betreuer bestellt wird. Entscheidend bei der Auswahl eines Bevollmächtigten ist, dass dieser diese Aufgabe auch wirklich bewältigen kann und will. Es können auch verschiedene Personen für verschiedene Rechtsbereiche bevollmächtigt werden und auch sogenannte Ersatzbevollmächtigte benannt werden. Man sollte sich also gut überlegen, wen man bevollmächtigen möchte und sollte unbedingt sicherstellen, dass derjenige auch willens und in der Lage ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Daher sollte mit der in Betracht gezogenen Person seines Vertrauens vor einer entsprechenden Bevollmächtigung gesprochen werden. Heimlichkeit hilft hier nicht weiter.

In einer Patientenverfügung ordnet der Betroffene an, welche spezifischen Verhaltensweisen er im Falle der Entscheidungsunfähigkeit aufgrund lebensbedrohender Erkrankungen von den Ärzten und vom Pflegepersonal erwartet.

Die eigenen Vorstellungen und Wünsche bezüglich ärztlicher Behandlung festzulegen, ist nicht nur Ausdruck eines selbstbestimmten Lebens, sondern erleichtert auch Angehörigen und Ärzten die Entscheidungsfindung im Sinne des Patienten, wenn dieser dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Sich mit den Inhalten einer Patientenverfügung allein auseinander zu setzen, fällt sehr schwer. Möchte ich künstlich beatmet werden? Lehne ich lebensverlängernde Maßnahmen ab oder nicht? Wäre ich bereit, meine Organe zu spenden? Bei keiner dieser Fragen gibt es ein Richtig oder Falsch, sondern nur eine ganz individuelle selbstbestimmte Beantwortung. Beim Finden dieser persönlichen Antworten helfen natürlich professionelle Beratungsgespräche, aber vor allem auch Gespräche mit Freunden und in der Familie. Das Thema muss ja nicht zum Dauerbrenner werden, aber ein Tabuthema sollte es eben auch nicht sein! Reden hilft. Immer.

Ist eine Patientenverfügung dann tatsächlich erstellt, sollte sie so verwahrt werden, dass sie schnell und problemlos aufgefunden werden kann. Es ist daher unbedingt ratsam, einen Hinweis bei sich zu tragen, aus dem sich ergibt, wo genau die Verfügung aufbewahrt wird. Die Bundesnotarkammer hält zudem das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) bereit. Dort können und sollten Vorsorgevollmacht und auch Patientenverfügung registriert werden. (Registriert werden dort die Existenz der jeweiligen Verfügung und die Kontaktdaten des Bevollmächtigten. Auch eine Hinweiskarte mit den wichtigsten Informationen im Format einer Checkkarte stellt das ZVR nach entsprechender Registrierung zur Verfügung. Das Schriftstück, welches die Vollmacht bzw. die Verfügung enthält, wird jedoch nicht beim Register hinterlegt. )

Ein Testament ist die sogenannte letztwillige Verfügung. Dort wird geregelt, was mit dem Vermögen nach dem eigenen Tode geschehen soll.

Laut einer aktuellen Studie werden in den nächsten Jahren über eine Billion Euro vererbt. Bei fast jeder fünften Erbschaft kommt es zu Querelen. Bei knapp der Hälfte aller Streitigkeiten fehlte ein klares oder gültiges Testament.

Nach dem Tod ist es für eine Streit vermeidende klare testamentarische Regelung naturgemäß zu spät. Die Streitigkeiten zwischen den Angehörigen sind meistens sehr unerfreulich, seelisch belastend und teuer. Viele der sich vielfach jahrelang hinziehenden Auseinandersetzungen hätten sich durch ein sorgfältig aufgesetztes Testament vermeiden lassen.

Ist es sinnvoll ein Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag abzuschließen? Oder bietet es sich vielleicht an, bereits zu Lebzeiten schon Vermögenswerte zu übertragen, um durch Abschichtung Schenkungsfreibeträge auszunutzen und dadurch spätere Erbschaftssteuer zu verhindern? Das Vermächtnisrecht, Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung  usw. sind weitere Möglichkeiten, die bei der Testamentserrichtung bedacht werden sollten. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und damit natürlich auch die jeweiligen Konsequenzen.

Durch Schenkungen zu Lebzeiten wie auch durch gut durchdachte testamentarische Verfügungen kann daher die spätere Vermögensverteilung zu Lebzeiten aktiv gestaltet werden und so späterer Streit, unnötige Kosten sowie etwaige Steuernachteile vermieden werden.

Es mag mühselig und vielleicht sogar belastend klingen, sich in unserem hektischen Alltag nun auch noch über solche Fragen eingehend Gedanken machen zu sollen oder zu müssen. Stimmt. Das ist es auch. Es kostet Geld, aber auch tatsächlich viel Zeit und Muße, die man sich für solche weitreichenden Entscheidungen nehmen sollte. Aber der Aufwand lohnt sich und wird persönlich oftmals als große Erleichterung empfunden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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