Senec-Speicher - Zahlreiche neue Urteile bestätigen: Händler schulden Kunden Kaufpreiserstattung von bis zu 18.000 EUR
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Weitere Erfolge für Senec-Kunden: Zahlreiche neue Urteile bestätigen das Recht auf Kaufpreiserstattung
Nach dem deutschlandweit erstem Urteil des Landgerichts Detmold im Mai 2024, das einen Senec-Händler wegen eines gedrosselten Senec-Speichers zur Rückzahlung des Kaufpreises an den Kunden verurteilte (SPL Rechtsanwälte berichtete), haben inzwischen eine Vielzahl weiterer Landgerichte ebenso zugunsten der von SPL Rechtsanwälte vertretenen Klägern gegen die großen Fachpartner wie EKD und BSH entschieden.
LG Chemnitz, Urteil vom 17.06.2024:

In den Urteilsgründen bestätigt das Landgericht Chemnitz kurz und bündig:
"Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises für den Batteriespeicher [...]. Der Speicher weist einen Sachmangel auf, da seine nutzbare Speicherkapazität seit März 2023 eingeschränkt ist. "
Landgericht Koblenz, Urteil vom 01.07.2024

Auch das Landgericht Koblenz gab dem von SPL Rechtsanwälte vertretenen Kläger recht:
"Die Klage ist in der Hauptsache begründet. Die Kläger haben gegenüber dem Beklagten einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages über den streitgegenständlichen Batteriespeicher:
Der Speicher leidet unter einem Sachmangel: Die Parteien haben die Lieferung eines Batteriespeichers mit einer Speicherkapazität von 10kWh vereinbart. Tatsächlich stellt der gelieferte Speicher aber nur eine Speicherkapazität in Höhe von 7 kWh bereit. Dies ist zwischen den Parteien unstreitig. Der gelieferte Speicher entspricht deshalb nicht der zwischen den Parteien vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 2 Nr.1 BGB)."
Landgericht Krefeld, Urteil vom 09.07.2024

Klar und deutlich entschied auch das Landgericht Krefeld, dass der große Senec-Fachpartner BSH dem von SPL Rechtsanwälte vertretenen Kläger den Kaufpreis in Höhe von über 18.000 EUR erstatten muss:
"Nach der Vereinbarung der Parteien sollte der Batteriespeicher eine Maximalkapazität von 10 kWh haben. Aufgrund des Ferneingriffs der Senec GmbH war dieser Maximalwert ab März 2023 dauerhaft auf 70 % gedrosselt, die dem Kläger zur Verfügung stehende maximale Speicherkapazität betrug also nur noch 7 kWh. Damit weicht der Speicher in seiner wesentlichsten Eigenschaft, seiner Kapazität, nachteilig vom Vereinbarten ab."
Zahlreiche weitere positive Urteile für Mandanten von SPL Rechtsanwälte und Ghendler Ruvinskij
Auch in zahlreichen weiteren Gerichtsverfahren von Mandanten der Batteriespeicher-Experten von SPL Rechtsanwälte und der Kölner Prozessführungsspezialisten der Kanzlei Dr. Ghendler Ruvinskij, die im Team eine Vielzahl betroffener Senec-Kunden vertreten, haben Gerichte inzwischen zugunsten der Verbraucher entschieden.
Neben den Entscheidungen der Landgerichte Krefeld, Koblenz und Chemnitz haben unter anderem auch folgende Gerichte den Klagen der Kanzleien für unzufriedene Kunden inzwischen stattgegeben und die Senec-Händler zur Erstattung des Kaufpreises verurteilt:
- Landgericht Neuruppin - Kaufpreisrückzahlung in Höhe von 17.075,31 EUR
- Landgericht Leipzig - Kaufpreisrückzahlung in Höhe von 10.918,60 EUR
- Landgericht Detmold - Kaufpreisrückzahlung in Höhe von 14.697,80 EUR
- Landgericht Darmstadt - Kaufpreisrückzahlung in Höhe von 9.952,09 EUR
- Landgericht Konstanz - Kaufpreisrückzahlung in Höhe von 10.508,26 EUR
- Landgericht Münster - Kaufpreisrückzahlung in Höhe von 11.755,21 EUR
Durchbruch für Senec-Kunden
Auch viele andere Landgerichte haben bereits ebenso im Sinne der Senec-Kunden entschieden. Weitere Gerichte haben in mündlichen Verhandlungen bereits angekündigt, den Klagen zeitnah stattzugeben.
Für die betroffenen Kunden sind die Urteile in doppelter Hinsicht von Bedeutung:
Nach den Gerichtsentscheidungen ist nicht nur klar, dass sie die Brandgefahren und Drosselungen ihrer Senec-Speicher sowie die Ankündigung einer Reparatur bis Ende 2025 nicht hinnehmen müssen, sondern auf nunmehr gefestigter Rechtsprechung den Kaufpreis zurückfordern zu können. Sie haben auch die Möglichkeit, vom erstatteten Kaufpreis der als "Made in Germany" teuer vermarkteten Senec-Produkte günstigere LFP-Akkumulatoren etablierter Hersteller zu erwerben, die zuletzt deutlich im Preis gefallen sind.
Stattgebende Entscheidungen festigen Kundenrechte
Rechtsanwalt Jochen Schanbacher von der Kanzlei SPL Rechtsanwälte sieht in den Entscheidungen den Kurs seiner Kanzlei bestätigt, in den Klageverfahren über allgemeine kaufrechtliche Erwägungen hinaus insbesondere auf detaillierten Vortrag zu technischen Hintergründen und Spezialvorschriften des Produktsicherheitsgesetzes zu setzen.
Aus der Vielzahl der von SPL Rechtsanwälte geführten Verfahren sind der Kanzlei inzwischen Vorgänge bekannt, die zwingend auf Herstellungsfehler der Senec-Speicher hindeuten.
Somit gelingt es der Kanzlei, eine schlüssige Kausalkette von der Drosselung des Speichers zu produktionsbezogenen Defekten der Batteriezellen zu knüpfen. Neben den stattgebenden Urteilen überzeugt auch dies nunmehr die Gerichte davon, auf langwierige Sachverständigengutachten zu Fehlern der Senec-Speicher zu verzichten und zeitnah zugunsten der Senec-Kunden zu entscheiden.
Die Experten der Kanzleien SPL Rechtsanwälte und Dr. Ghendler Ruvinskij beraten betroffene Kunden hier als mit den ersten stattgebenden Urteilen deutschlandweit führende Kanzlei kostenfrei zu den Möglichkeiten einer Rückabwicklung oder beschleunigter Umrüstung.
Wegen laufender Verjährungsfristen ist dennoch in vielen Fällen Eile geboten: Betroffene Senec-Kunden sollten jetzt handeln, um die Verjährung wichtiger Rechte zu verhindern. Nach Ablauf der Fristen ist eine Rückforderung des Kaufpreises regelmäßig ausgeschlossen.
Die Rechtsexperten von SPL Rechtsanwälte und Dr. Ghendler Ruvinskij bieten Verbrauchern eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zur optimalen Rechtsdurchsetzung im
oder unter der
0221 828 29 758
an.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Jochen Schanbacher ist Gründer und Partner der Kanzlei SPL Rechtsanwälte. Er ist ein führender Rechtsexperte für regenerative Energien und vertritt im Zusammenhang mit dem Speicherskandal gemeinsam mit der Kanzlei Dr. Ghendler Ruvinskij hunderte Senec-Kunden in ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich.
Die Kanzleien sind mit den technischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Durchsetzung der Rechte betroffener Speichernutzer bestens vertraut.
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