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SEPA: Übergangsfrist für Bankkunden

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Bankkunden soll mehr Zeit eingeräumt werden, sich auf die Umstellung von Überweisungen und Lastschriften im Zuge der SEPA einzustellen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Bis zum 1. Februar 2016 sollen Bankkunden noch ihre Kontonummern und Bankleitzahlen bei Inlandsüberweisungen nutzen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sog. SEPA vor (Single Euro Payments Area für: einheitliche Europäischer Zahlungsraum). Darüber hinaus soll auch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) für die Übergangszeit weiter möglich sein.

Der Entwurf schafft die gesetzliche Grundlage dafür, dass Banken und Sparkassen ihren Kunden eine Konvertierung der Kontenkennung ermöglichen können und sie noch nicht die internationale Zahlungskontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwenden müssen. Dabei handelt es sich um einen gebührenfreien Service, den die Kreditinstitute ihren Kunden allerdings freiwillig anbieten können.

Besonders für das ELV ist die Übergangsfrist von Bedeutung. Denn ohne eine gesetzliche Verlängerung müsste es mangels Kompatibilität zum 1. Februar 2014 wegfallen. Ziel der Übergangsregelung ist es, den von der Umstellung betroffenen Wirtschaftsbereichen die Möglichkeit zu geben, ein Nachfolgeinstrument des ELB zu entwickeln, das auf dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren beruht.

(Bundestagsdrucksache/BT-Drs. 17/10038)

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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