September 2024: Abmahnung Daniel Sebastian IPPC Law und B1 Recordings GmbH wegen Nutzung Musik bei Instagram

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Die Kanzlei IPPC Law aus Berlin und Rechtsanwalt Daniel Sebastian versenden Abmahnungen im Auftrag der B1 Recordings GmbH wegen der Nutzung von Musikstücken, wie "Pedro" von Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà, auf Instagram ohne entsprechende Lizenz. Die Abmahnungen fordern die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehreren tausend Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Musik genießt urheberrechtlichen Schutz, und ihre Nutzung auf Instagram bedarf einer Lizenz, die entweder direkt vom Rechteinhaber oder über die von Meta eingerichteten Musikbibliotheken, welche mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA abgestimmte Lizenzen anbieten, erworben werden kann. Während private Nutzung von Musik aus diesen Bibliotheken gestattet ist, ist kommerzielle Nutzung ohne entsprechende Lizenzierung eine Urheberrechtsverletzung, die rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Die Höhe der Forderungen in einer Abmahnung kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, wie Schadenersatz, Anwaltskosten, und die Dauer der rechtswidrigen Nutzung. Empfohlen wird, eine solche Abmahnung nicht zu ignorieren und nicht ohne anwaltliche Prüfung eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Rechtsanwalt Oliver Eiben von der Kanzlei Rieck und Partner steht für Rückfragen und Beratung zur Verfügung.

Abmahnungen für die Nutzung von Musik auf Instagram durch die Kanzlei IPPC Law aus Berlin für B1 Recordings GmbH

Die musikalische Unterlegung von Fotos und Reels auf der Plattform Instagram ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Jedoch darf in diesem Kontext nicht vergessen werden, dass es sich bei Musik um ein grundsätzlich urheberrechtlich geschütztes Werk handelt und eine Verletzung der Rechte des Rechteinhabers hohe Kosten verursachen kann.

In letzter Zeit ist es wieder gehäuft zu Abmahnungen aufgrund der rechtswidrigen Nutzung von Musik wie  etwa des Liedes Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro auf Instagram durch die Berliner Kanzlei IPPC Law von Daniel Sebastian gekommen. In den Abmahnungen werden Unternehmen zur Zahlung von mehreren tausend Euro und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.


Rechtlicher Hintergrund einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian von IPPC Law für die B1 Recordings GmbH

Musikstücke genießen grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz. Damit diese auf der Plattform Instagram genutzt werden dürfen, bedarf es einer Lizenz, die durch den Rechteinhaber (in der Regel entgeltlich) erteilt werden kann. Da ein solches Vorgehen für die Nutzung von Instagram in der Praxis zu kompliziert wäre, hat Meta (Mutterkonzern von Instagram) selbst Musikbibliotheken eingerichtet, in denen sich Musik befindet, die für den Gebrauch auf Instagram lizenzierte ist.   In diesem Kontext erfährt § 6 Urheberrechtsdiensteanbietergesetz (UrhDaG) besondere Bedeutung. Demnach wirkt eine Lizenz des Plattformnutzers bei der öffentlichen Wiedergabe auch zugunsten von Instagram (Abs. 2) und eine Lizenz von Instagram auch zugunsten der Nutzer (Abs. 1). Weiterhin wird auf die Nutzungsbedingungen von Instagram und den Musikbibliotheken verwiesen. An dieser Stelle ist jedoch Vorsicht geboten.


Private Nutzung von Musik aus Musikbibliothek bei Instagram

Bei der privaten Nutzung kann die Musik der Musikbibliotheken von Instagram genutzt werden. Instagram hat mit Verwertungsgesellschaften, wie etwa der GEMA, Lizenzen für diese Musikstücke vereinbart. Nach § 6 Abs. 1 UrhDaG gelten diese dann auch für die privaten Nutzer von Instagram, sodass die Musik aus den Musikbibliotheken von Instagram bedenkenlos genutzt werden kann. Dies ist mit Stand heute (06.09.2024) eine Momentaufnahme und kann sich ggf. durch eine Änderung der Bedigungen bei Instagram jederzeit ändern. Daher ersetzt der Hinweis nicht eine Rechtsberatung. Wer also unsicher ist, was bei Instagram erlaubt ist und was nicht, sollte sich dringend rechtlichen Rat einholen.


Kommerzielle Nutzung von Musikaus Musikbibliothek bei Instagram

Bei der kommerziellen Nutzung verhält sich der Sachverhalt jedoch deutlich anders. So gilt die Lizenz von Instagram nicht nach § 6 Abs. 1 UrhDaG auch für die Nutzer. Hierauf wird noch einmal ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen von Instagram verwiesen. Somit dürfen die Musikbibliotheken von Instagram nicht kommerziell verwendet werden. Eine Ausnahme hiervon stellt die Facebook Sound Collection dar, diese kann auch kommerziell verwendet werden, hier ist jedoch besonders auf die Vorgaben in den Nutzungsbedingen zu achten. Daneben kommt noch die Nutzung von lizenzfreier Musik oder eigens lizensierter Musik in Betracht. Wird die Musik aus der Musikbibliothek von Instagram kommerziell verwendet, handelt es sich um eine unlizenzierte Verwendung, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.


Wir setzen sich Forderungen möglicherweise zu zahlender Beträge in Abmahnungen zusammen?

Die Gesamtforderung in einer Abmahnung setzt sich grundsätzlich aus verschiedenen Forderungen zusammen. Die Gesamtforderung wird durch verschiedene Faktoren maßgeblich beeinflusst. Eine Rolle spielen:

  • die Höhe eines etwaigen Schadenersatzes
  • die Höhe der Anwaltskosten und ggf. Ermittlungskosten
  • Eine mögliche Deckelung der Anwaltsgebühren nach § 97a Abs. 3 Urheberrechtsgesetzt (UrhG)
  • Die Dauer der rechtswidrigen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke
  • ggf. die Größe der beteiligten streitenden Unternehmen/Parteien
  • Die Anzahl der Aufrufe der Inhalte in denen urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden.

Ein erheblicher Posten ist regelmäßig der Schadenersatz. Dieser wird im Wege der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Maßgeblich für die Berechnung dieser fiktiven Lizenzkosten sind etwa die Dauer der Nutzung und dass es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt, die Größe des Unternehmens und die Anzahl der Aufrufe von. Vorliegend wurde bei einem kleinen Unternehmen ein Schadenersatz von 1.500 € errechnet. Ob die Forderung berechtigt ist und ob eine Höhe korrekt berechnet ist, kann der juristische Laie aus Abmahnungen nicht herauslesen. Oft fehlen konkrete Anhaltspunkte, die auf einen tatsächlich so hohen Schaden schließen lassen. Es kann vorkommen, dass Schadenersatzansprüche nicht bestehen oder übersetzte Forderungen geltend gemacht werden.

Daneben werden im Regelfall immer die Kosten der Rechtsverfolgung in Rechnung gestellt. Diese setzen sich aus Anwalts- und Ermittlungskosten zusammen. Bei einer kommerziellen Nutzung kommt erschwerend hinzu, dass die gesetzliche Deckelung des Gegenstandswerts nach § 97a Abs. 3 UrhG bei der kommerziellen Nutzung nicht greift. So wurde dieser in der uns vorgelegten Abmahnunf auf 16.500 € festgesetzt, was zu Anwaltskosten in Höhe von 1.214,99 € führen soll.

Daneben fallen dann noch Kosten für die Ermittlung in Höhe von ca. 150 € an. Diese sind nicht weiter aufgeschlüsselt.

So fürhrt die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung bereits zu einer Forderung von in Summe fast 3.000 €. Handelt es sich um ein größeres Unternehmen, oder eine längere Nutzungszeit usw. können Forderungen noch erheblich höher ausfallen.


Wie sollte mit einer solchen Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian von IPPC Law für die B1 Recordings GmbH umgegangen werden?

Die Abmahnungen sollten unter keinen Umständen einfach ignoriert werden. Auch die Frist sollte nicht verstrichen werden lassen. Oftmals wird die Abmahnung ansonsten gerichtlich weiterverfolgt oder es werden Inkassobüros eingeschaltet. Hierdurch kann es noch einmal zu deutlich höheren Kosten kommen.  Vielmehr ist daher zu raten sich frühzeitig anwaltlicher Hilfe zu bedienen.


Sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung in der Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian von IPPC Law für die B1 Recordings GmbH unterzeichnet werden? Nein! Nicht ohne vorherige Prüfung!

Wesentlicher Bestandteil einer Abmahnung ist die Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Hierbei verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner (der Adressat der Abmahnung) gegenüber dem Unterlassungsgläubiger (hier dem angeblichen Rechteinhaber) diese Urheberrechtsverletzung in Zukunft zu unterlassen. Um diese Unterlassung sicherzustellen, wird eine Vertragsstrafe vereinbart, also eine (sehr hohe) Strafzahlung, die der Unterlassungsschuldner zahlen muss, wenn er trotzdem eine solche Urheberrechtsverletzung begeht und der Unterlassungsverpflichtung zuwider handelt.  

Die Unterzeichnung hat oft weitreichende Folgen und kann möglicherweise ein Leben lang gelten, sodass für diesen Zeitraum auch das Risiko besteht die Vertragsstrafe zahlen zu müssen. Oftmals liegen der Abmahnung auch vorgefertigte Unterlassungserklärungen bei, die jedoch häufig nachteilig für den Unterlassungsschuldner sind.  Bevor eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, ist es deshalb sinnvoll sich anwaltlichen Rat einzuholen, um langwierigen Problemen und Kosten vorzubeugen.


Rechtsanwalt Oliver Eiben der Kanzlei Rieck und Partner steht Ihnen bei Rückfragen zuAbmahnungen durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian von IPPC Law für die B1 Recordings GmbH zur Verfügung über das Kontaktformular direkt hier oder unter oliver.eiben@rieck-partner.de .

Foto(s): Oliver Eiben


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