SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München: Erneute Abstimmung für Anleger und Gesellschafterversammlung

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Für die Anleger des Immobilienfonds SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München beginnt der März 2013 so, wie der turbulente Februar 2013 begann: Sie werden zu einer Abstimmung aufgefordert. Doch diese Abstimmung ist in den Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 13.03.2013 eingebettet, zu welcher die Anleger eingeladen werden. Es geht unter anderem um die zukünftige Geschäftsführung des SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München. Wünschen Anleger der SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München sich aufgrund dieser (erneuten) Abstimmung rechtliche Unterstützung, sollten sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht konsultieren. Denn die Ereignisse des letzten Monats zeigen, dass die anstehende Gesellschafterversammlung keine Routineveranstaltung ist.

Während des vergangenen Monats passierte u.a. folgendes bei dem SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München: Anfang Februar wurden die Anleger zu einer ersten Abstimmung aufgefordert, bei welcher es u.a. um den Fondsbeirat ging. Mitte Februar folgte der S&K Skandal, wobei wegen der noch laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach wie vor unklar ist, ob und inwiefern dies die SHB Fonds betrifft. Doch die Anleger hatten kaum Zeit, diesen Schrecken zu verdauen, da Ende Februar 2013 drei Gesellschaften im Umfeld der SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München Insolvenz anmeldeten - der Fonds selbst ist als eigenständige Gesellschaft nicht direkt betroffen und daher nicht insolvent.

Anleger, die sich angesichts dieser vielen Wendungen Sorgen machen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann beispielsweise geklärt werden, welche Ansprüche Anleger geltend machen können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits zahlreiche Anleger des SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und die weiteren Anwälte der Kanzlei beraten nicht nur Anleger dieses SHB Fonds, sondern auch Anleger weiterer SHB Immobilienfonds.

Weitere Informationen über die SHB Fonds befinden sich auf der Internetseite der SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen auf www.shb-interessengemeinschaft.de 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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