Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten – Typische Fallen vermeiden

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Neben der Kündigung stellt der Aufhebungsvertrag eine Möglichkeit dar, ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen, sollten Sie die Vor- und Nachteile bedenken und sich im Zweifel anwaltlich beraten lassen, denn in manchen Details können sich hohe Risiken verbergen.


Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag?


Durch einen Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet und damit auch ein kostenintensiver Kündigungsschutzprozess vermieden werden. Mit einem Aufhebungsvertrag können die Beteiligten demnach rasch und unkompliziert ein Arbeitsverhältnis beenden.


Der Arbeitgeber versucht häufig Druck auf den Arbeitnehmer auszuüben, damit der Aufhebungsvertrag möglichst schnell vom Arbeitnehmer unterschrieben wird, den der Arbeitgeber zu seinen Vorteilen ausgestaltet und vorgelegt hat. Druck aufbauen oder mit einer fristlosen Kündigung drohen, kann für den Arbeitgeber jedoch nach hinten losgehen, hier kann wegen einer „widerrechen Drohung“ ein Aufhebungsvertrag auch anfechtbar sein.


Grundsätzlich unterliegt der Aufhebungsvertrag auch der Vertragsfreiheit, was zur Folge hat, dass durchaus ein großer Gestaltungsspielraum für die Parteien besteht. Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer zum Beispiel eine bezahlte Freistellung bis zum Beendigungsdatum, bestimmte Abfindungs- oder Sonderzahlungen sowie günstige Abgeltungsklauseln zum Resturlaub vereinbaren. Oftmals können im Hinblick auf ein positiv ausgestaltetes Arbeitszeugnis ebenfalls entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Allerdings gilt es immer die sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Folgen zu beachten.


Jedenfalls können Sie mit einem Aufhebungsvertrag ein möglicherweise risikoreiches gerichtliches Verfahren vermeiden. Gleichwohl gilt es, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, vieles zu beachten. Nicht selten können sich in bestimmten Formulierungen sehr nachteilige Folgen für den Arbeitnehmer ergeben.


Welche Nachteile kann ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer haben?


Kein Rechtsanspruch auf Abfindung


Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung besteht im Rahmen eines Aufhebungsvertrages nicht. Vereinbarungen hierüber obliegen den verhandelnden Vertragsparteien. Jedoch besteht in den meisten Fällen der Sinn eines Aufhebungsvertrages gerade hierin.


Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden


Ohne weitere Regelungen, führt der Abschluss eines Aufhebungsvertrages häufig zu einer Sperrzeit, das heißt die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld (bis zu zwölf Wochen) verhängen, weil sie einen Aufhebungsvertrag als freiwilliges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis wertet. Besonders hier kommt es in der Praxis, vor allem wenn kein anwaltlicher Rat hinzugezogen wird, zu Problemen für den Arbeitnehmer. Eine Sperrzeit führt in aller Regel zu finanziellen Einbußen. Durch kluge Regelungen kann eine Sperrzeit jedoch auch verhindert werden.


Kein Kündigungsschutz


Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber, steht vielen Betroffenen der Kündigungsschutz zur Verfügung. Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages verlieren Sie diesen Schutz, auch dann, wenn der Arbeitgeber Ihnen nicht hätte kündigen dürfen.


Keine Beteiligung des Betriebsrates


Anders als bei einer Kündigung, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht anhören. Der Betriebsrat, der Ihnen als Arbeitnehmer unterstützend zur Seite steht, ist bei den Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag außen vor und kann Ihre Rechte daher nicht vertreten.

Empfehlung:


Sollte Ihnen der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegen, sollten Sie in jedem Fall umsichtig vorgehen, ihn sorgsam prüfen und sich professionellen Rat einholen. 


Ein Aufhebungsvertrag kann viele Vorteile mit sich bringen, gleichwohl kann ein solcher auch erhebliche Nachteile für den Arbeitnehmer bedeuten. 


In der Praxis kommt es auch vor, dass wir Mandanten dazu raten, einen Aufhebungsvertrag nicht zu unterzeichnen und es auf eine Kündigung ankommen zu lassen. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens können Ihre Interessen mandantengerecht durchgesetzt werden.

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