Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren?

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Diese Tipps sollen Ihnen helfen, in der für die meisten doch ungewohnten Situation einen klaren Kopf zu bewahren. Nicht selten neigt man dazu sich erklären zu wollen. Schließlich gilt es seine Unschuld zu beteuern. Hier beginnen jedoch oft die ersten gravierenden Fehler:

Zunächst sind Sie zu belehren und Ihnen ist rechtliches Gehör zu gewähren. Die Gewährung rechtlichen Gehörs bedeutet, dass Sie Gelegenheit bekommen müssen sich auch zur Sache zu äußern. Sie haben aber das Recht zu schweigen. Sie müssen keine Fragen beantworten. Dieses Schweigen darf Sie nicht benachteiligen. Wenn Sie Angaben machen, dann können diese später auch gegen Sie verwendet werden. Aus diesem Grunde empfehle ich, zunächst Rücksprache mit einem Rechtsanwalt zu halten. Dieser wird in der Regel empfehlen, wenn überhaupt, erst Angaben zu machen, nachdem Einsicht in die Ermittlungsakte genommen wurde.

Sie haben das Recht, jederzeit, auch schon vor Ihrer Vernehmung, einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger zu befragen.

Sie können, wenn Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers verlangen.

Nach Feststellung Ihrer Identität und Gewährung rechtlichen Gehörs sind Sie unverzüglich zu entlassen. Sollte die Staatsanwaltschaft Ihre weitere Inhaftierung für erforderlich halten sind Sie unverzüglich, spätestens am Tag nach Ergreifung, dem Gericht vorzuführen, das über Ihre weitere Inhaftierung zu entscheiden hat.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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