Sie werben mit einer Garantie? Dann benötigen Sie eine Garantieerklärung, sonst droht eine Abmahnung
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Eine Garantie für ein Produkt ist ein gutes Verkaufsargument. Durch die Garantie macht der Verkäufer bzw. der Hersteller deutlich, dass er von der Qualität seines Produktes überzeugt ist.
Was ist eigentlich eine Garantie?
Wenn eine Ware an einen Verbraucher verkauft wird, hat der Kunde bei Neuware eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt, hat der Käufer einen Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung.
Eine Garantie steht unabhängig davon neben der gesetzlichen Gewährleistung. Durch die Garantie erhält der Käufer mehr Rechte, als bei der gesetzlichen Gewährleistung. Dies geschieht in der Praxis häufig dadurch, dass die Garantie z.B. sehr viel länger ist, als die 2 Jahre Gewährleistung. Der Kunde hat bei einer Garantie die Sicherheit, dass das Produkt innerhalb der Garantiezeit ordnungsgemäß funktioniert und hält.
Abmahnfalle Werbung mit einer Garantie
Die Bewerbung mit einer Garantie für ein Produkt fördert auf der einen Seite den Produktabsatz. Auf der anderen Seite bestehen jedoch rechtliche Risiken:
Wenn mit einer Garantie geworben wird, insbesondere bei einem Angebot im Internet, muss auch gleichzeitig über die Garantiebedingungen informiert werden. Fehlt bei einer Werbung mit einer Garantie eine Information zu den konkreten Garantiebedingungen, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung wettbewerbswidrig. Das Thema fehlende Garantieinformationen bei einer Bewerbung mit einer Garantie wird nach unserer Erfahrung aktuell wieder häufiger abgemahnt.
Das Türkische ist, dass sich die Abmahnung in der Regel auf eine ganz konkrete Bewerbung eines Produktes mit einer Garantie, aber ohne Garantieerklärung, bezieht. Die Unterlassungserklärung umfasst jedoch zulässigerweise häufig ganze Produktgruppen.
Übersehen wird in diesem Zusammenhang zudem häufig, dass ein Internethändler häufig seine Produkte mit der Bewerbung einer Garantie nicht nur auf einer Plattform anbietet, sondern auf mehreren Plattformen, z.B. im Internetshop, bei eBay oder bei Amazon. Eine Unterlassungserklärung kann sich auf alle genutzten Plattformen erstrecken.
Bewerbung mit einer Garantie ist nur mit einer konkreten Information über die Garantieerklärung zulässig
Wenn, insbesondere im Internet, ein Produkt mit einer Garantie beworben wird, muss es konkrete Informationen zur Garantieerklärung geben. Die Garantieerklärung ist relativ umfangreich, sodass es sich anbietet, im Zusammenhang mit dem Produktangebot transparent auf die Garantieerklärung zu verlinken.Dies allein reicht nicht. Die Garantieerklärung muss auch bestimmte formale, gesetzlich geregelte Anforderungen erfüllen.
Konkret regelt § 479 BGB die „Sonderbestimmungen für Garantien“
In § 479 Abs. 1 BGB ist geregelt, was eine Garantieerklärung zwingend enthalten muss:
(1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss Folgendes enthalten:
1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, darauf, dass die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden,
2. den Namen und die Anschrift des Garantiegebers,
3. das vom Verbraucher einzuhaltende Verfahren für die Geltendmachung der Garantie,
4. die Nennung der Ware, auf die sich die Garantie bezieht, und
5. die Bestimmungen der Garantie, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes.
Durch eine Rechtsänderung hat sich der Inhalt einer Garantieerklärung im Übrigen zum 01.01.2022 geändert. Alte Garantieerklärungen müssen daher an die neuen rechtlichen Anforderungen angepasst werden.
Wir erstellen für Sie eine rechtskonforme Garantieerklärung
Ich berate seit vielen Jahren Internethändler und habe für eine Vielzahl von Herstellern und Verkäufern Garantieerklärungen erstellt.
Bei einer Garantieerklärung geht es nicht nur darum, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Vielmehr spielen viele weitere Aspekte eine wichtige Rolle, u.a.
- Für welche Produkte soll die Garantie gelten?
- Welche Ausschlussgründe gibt es, bei denen eine Garantie entfällt?
- Wie ist der konkrete Ablauf, wenn ein Kunde einen Garantiefall meldet?
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die konkrete rechtskonforme Werbung mit einer Garantie im jeweiligen Internetangebot.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Internethändler.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.
Sie benötigen eine rechtskonforme Garantieerklärung?
Wenn auch Sie eine rechtskonforme Garantieerklärung benötigen, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:
• Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
• Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
• Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.
Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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