SilkStocking (silkstocking.de) – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Firma SilkStocking bietet auf ihrer Handelsplattform den Forex-Handel, den Kryptowährungshandel sowie den Handel mit Differenzkontrakten an, wobei sie unter der Adresse: 31 Barfleur Lane, London, England, SE8 3DD, eine Niederlassung betreiben will.

Laut dem Internetauftritt handelt es sich um eine innovative, zuverlässige und transparente Firma, wobei SilkStocking innovative Ressourcen und Lösungen zur Verfügung stellen würde, mit denen ein Anleger über die erhältlichen Gelegenheiten auf den Märkten immer auf dem Laufenden wäre.

Darüber hinaus bietet die Firma SilkStocking Einstiegskonten, Standardkonten, Premiumkonten und Platin-Konten, je nach Anlagehöhe, an.

Mangelnde Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Im vorliegenden Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Firma SilkStocking betrügerisch agiert, nachdem sie ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Dies stellt einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar.

Jeder Finanz- oder Wertpapierdienstleister benötigt in Deutschland die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Unsere Kanzlei, die seit 1995 auf den Bereich der Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert ist, vertrat in der Vergangenheit viele Anleger, die über ungenehmigte Handelsplattformen Handelsgeschäfte getätigt haben.

Wenn eine Firma ohne Genehmigung der BaFin agiert, dann liegt ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vor und Anleger können gegenüber der entsprechenden Firma und den Verantwortlichen Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG darstellen.

Es wird Anlegern dringen abgeraten, bei solchen Firmen, die ohne Genehmigung agieren, Kapital anzulegen.

Keine Betreibergesellschaft 

Üblicherweise werden entsprechende Handelsplattformen, wie die Firma SilkStocking, von Betreibergesellschaften unterhalten. Wer die Betreibergesellschaft im Fall der Firma SilkStocking sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma SilkStocking nicht zu entnehmen.

Auch dies ist ein Warnhinweis.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform SilkStocking investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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