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Sind Spielgewinne steuerpflichtig?

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Wer nicht gerade Berufsspieler ist, zahlt auf Spiel- und Wettgewinne grundsätzlich keine Steuern. Doch wovon hängt es ab, ob ein Glücksspiel oder ein Geschicklichkeitsspiel vorliegt und Einkünfte daraus entweder steuerfrei oder zu versteuern sind? Rechtlich ist der Unterschied wie folgt: Beim Glücksspiel ist der Erfolg ganz oder wesentlich vom Zufall abhängig, wobei der Spieler bei überhöhtem Verlustrisiko seine Gewinnchance höchstens unwesentlich beeinflussen kann. Beim Geschicklichkeitsspiel ist der Spielereinfluss aufgrund seiner Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Geschicklichkeit wesentlich größer. Der Zufall spielt nur eine untergeordnete Rolle. Auch das Verlustrisiko ist begrenzt oder zumindest überschaubar.

Mitunter schwierige Frage: Wann überwiegt der Zufall das Geschick?

Bei Wetten und Lotterie überwiegt klar der Zufall. Bei zahlreichen anderen Spielen kommt es aber auf Zufall und Geschicklichkeit an. Wann das Glück überwiegt, ist oft Ansichtssache. Klarheit schaffen in der Regel erst Gerichtsurteile. Die sind aber rar. Zuletzt hatte der Bundesfinanzhof (BFH) im Juni 2012 einen Gewinn bei der TV-Show „Big Brother" für steuerpflichtig erklärt. Der klagende „Big Brother"-Sieger von 2005 musste sein Preisgeld von einer Millionen Euro als sonstige Einkünfte versteuern. Denn die Voraussetzung dafür, als Letzter den Container zu verlassen, hing nach Ansicht der Richter vorrangig von seinem Verhalten ab. Den Zufall in Form der vorzeitigen Herauswahl aus der Sendung durch die Zuschauer erachtete der BFH aus zwei Gründen für nicht spielentscheidend. Zum einen gab der Gewinn Anreiz, sich den Zuschauern gegenüber nicht irgendwie, sondern möglichst interessant zu präsentieren. Davon profitierte wiederum der Veranstalter über die Werbeeinnahmen. Zwischen Verhalten und Gewinn bestand insofern ein Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, wie es sonstige Einkünfte grundsätzlich voraussetzen. Zum anderen machte der BFH den Zufall auch von der Höhe der Gewinnchance abhängig. Diese sei hier wegen der begrenzten Teilnehmerzahl wesentlich größer als bei einem Lotteriespiel gewesen. Hinsichtlich der Gewinne bei Quiz-, Talent- und anderen Spielshows sieht es derzeit folgendermaßen aus. Das Bundesfinanzministerium lehnt eine Besteuerung bei einer einmaligen Teilnahme ab. Nur bei einer Teilnahme über längere Zeit soll das anders sein. So musste auch eine Teilnehmerin der Show „Mein großer dicker peinlicher Verlobter" ihr Preisgeld versteuern, nachdem sie zuvor erfolglos dagegen geklagt hatte.

Beim Pokerspiel soll langfristig das Geschick entscheiden

Zuvor wird der BFH sich mit einer Frage zu beschäftigen haben, die ebensoviel  Personen interessieren dürfte: Sind Pokergewinne steuerpflichtig? Das Finanzgericht (FG) Köln bejahte das unlängst. Kläger war ein Flugkapitän, der bei Pokerturnieren des Öfteren gewonnen hatte. Auch wenn das FG wegen der häufigen Teilnahme von einer steuerpflichtigen gewerblichen Tätigkeit ausging, ist auch hier die Glücksspieleigenschaft entscheidend. Denn die Rechtsprechung verneint bisher das Anbieten einer Tätigkeit gegen Entgelt, wenn es sich dabei um Glücksspiel handelt. Das Entgelt entspricht hier insoweit den Antrittsgeldern, ohne deren Zahlung ein Turnierveranstalter die Teilnahme ablehnt.

Ein Glücksspiel lag für die Richter zumindest bei den Varianten „Texas Hold'em" und „Omaha", die der Kläger unter anderem gespielt hatte, nicht vor. Denn hier stehe die Geschicklichkeit im Vordergrund. Das FG begründete das damit, dass bei Turnieren, die über viele Runden gespielt werden, auf lange Sicht nicht die Karten entscheidend seien. Vielmehr komme es darauf an, ständig den Wert des Pots, die geleisteten Einsätze und die Möglichkeiten anhand der vorhandenen Chips abzuwägen und entsprechend zu handeln. Außerdem spielten psychologische Fähigkeiten eine wichtige Rolle. Sie erlaubten es, trotz schlechter Karten bei Mitspielern den gegenteiligen Eindruck zu erwecken und sie so vorzeitig zur Aufgabe zu bringen. Ebenso erkenne ein dahingehend erfahrener Spieler leichter ein solches Verhalten bei anderen und könne entsprechend handeln. Der Kläger hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Es wird sich daher zeigen, ob der BFH Poker für ein Geschicklichkeitsspiel hält. Skat, Rommé und Backgammon hatte er in der Vergangenheit dazu erklärt. Letztendlich würde das aber auch die Möglichkeit eröffnen, Gewinnen auch Ausgaben und Verluste gegenzurechnen.

(FG Köln, Urteil v. 31.10.2012, Az.: 12 K 1136/12, nicht rechtskräftig)

(GUE)

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