Sind Stiftungen überhaupt noch nötig?

  • 3 Minuten Lesezeit

Stiftungen sind ein fantastisches Werkzeug für die Nachlassplanung und zur Strukturierung und Verwaltung Ihres Vermögens, aber ist eine Stiftung wirklich notwendig? Die Antwort auf diese Frage ist nicht so einfach, denn es gibt keine goldene Regel, die für alle und jeden gilt. Es hängt von der Art der Vermögenswerte, die Sie besitzen, und deren Wert ab.

Wenn Sie eine titulierte Immobilie in Panama kaufen, haben Sie praktisch drei Möglichkeiten: 

  1. Sie erwerben die Immobilie auf Ihren persönlichen Namen
  2. Sie kaufen die Immobilie auf den Namen einer Gesellschaft, 
  3. Sie erstehen die Immobilie auf den Namen einer Stiftung. 

Aufgrund des panamaischen Erbrechts und den damit verbundenen rechtlichen Abläufen empfehlen wir unseren Klienten prinzipiell, Option Nummer 1 zu vermeiden. 

Warum sollte ich es vermeiden, Immobilien in Panama auf meinen persönlichen Namen zu kaufen?

Wenn Sie Immobilien in Panama in Ihrem persönlichen Namen besitzen und Sie ein Testament haben, oder auch nicht, wird der Ablauf nach Ihrem Ableben für Ihre Erben  immer der gleiche sein: 

  1. Ihre Erben müssen einen panamaischen Anwalt beauftragen 
  2. Der Anwalt muss eine Erbschaftsklage (mit Testament/ohne Testament) bei Gericht in Panama einreichen. 
  3. Das Gerichtsverfahren wird ein (1) bis zwei (2) Jahre dauern (vorausgesetzt, es gibt keine Komplikationen). 
  4. In der Zwischenzeit können Ihre Erben nicht in den Besitz der Vermögenswerte gelangen, bis der Richter ein Urteil zu ihren Gunsten fällt. Mit anderen Worten, der Richter gibt die Anweisungen und hat das letzte Wort. 
  5. Gemäß der von der Anwaltskammer in Panama festgelegten Mindestgebührenordnung hat der Anwalt, der den Prozess führt, das gesetzliche Recht, 10 % bis 25 % des gesamten Handelswertes des Nachlasses als Anwaltshonorar zu verlangen. 

Ist es besser, eine Immobilie im Namen einer Gesellschaft oder einer Stiftung zu kaufen?

Wenn Sie in Immobilien in Panama investieren, sollten Sie den Titel immer entweder auf den Namen einer Gesellschaft oder einer Stiftung in Panama registrieren lassen. Aber die Verwendung einer Stiftung ist vielleicht nicht immer die beste Wahl. Warum ist das so? 

Das hängt von der Art der Immobilie und der Nutzung ab, die Sie der Immobilie geben wollen. Der Charakter und das Ziel einer Stiftung in Panama ist es, Vermögen zu verwahren und zu schützen, während eine Gesellschaft per se dazu geschaffen wurde, um kommerzielle Aktivitäten auszuführen. Stiftungen in Panama ist es verboten, reguläre geschäftliche Aktivitäten auszuführen. 

Wenn Sie also planen, eine Auslandsimmobilie in Panama als privaten Altersruhesitz zu erwerben und als langfristige Investition zu halten, klingt eine Stiftung nach einer soliden Option. Aber wenn Sie in Immobilien in Panama investieren möchten, um diese als Altersvorsorge, oder kurzfristige Investition zu nutzen, zur Vermietung, zum Weiterverkauf, und daraus ein profitables Geschäft zu machen, könnte eine Gesellschaft besser zu Ihnen passen. Vor allem wenn die Immobilie bereits einen sehr niedrigen Katasterwert oder einen vergleichsweise hohen Katasterwert hat, könnte es ein kluger Schachzug sein, eine Gesellschaft zu verwenden.

Gibt es Beispiele, bei denen eine Stiftung gar nicht sinnvoll ist? 

Ja, ich empfehle meinen Klienten, niemals einen Auto auf den Namen einer Stiftung zu registrieren. Auch wenn Sie ein persönliches (Spar)Konto haben, können Sie je nach Bank einen Begünstigten bei der Bank benennen. Nach Ihrem Ableben kann der von Ihnen benannte Begünstigte auf das Geld auf dem Bankkonto zugreifen (Das Verfahren ist von Bank zu Bank unterschiedlich, daher empfiehlt sich bei Ihrer Bank vorab nachzufragen und eventuell verschiedene Optionen zu vergleichen). 

Wenn Sie nicht vorhaben in Immobilien in Panama zu investieren, und nur ein Girokonto und ein Auto besitzen, lohnt es sich nicht, eine Stiftung oder sogar eine Gesellschaft zu benutzen, um diese Vermögenswerte zu halten.


Bleiben Sie gesund!

Foto(s): www.pixabay.com // Robin Higgins


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Abel Gomez Tomiczek

Beiträge zum Thema