Sittenwidrige Übersicherung bei Immobiliendarlehen: Anfängliche und nachträgliche Besicherung und die rechtlichen Folgen

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Die Besicherung von Immobiliendarlehen spielt eine entscheidende Rolle in der Finanzierung von Immobilien. Jedoch kann eine übermäßige Besicherung zu sittenwidrigen Folgen führen, besonders wenn es um die anfängliche und nachträgliche Übersicherung geht. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Aspekte der sittenwidrigen Übersicherung und die Möglichkeiten, Sicherheiten herauszuverlangen.

**1. Anfängliche Übersicherung:

  • Die anfängliche Besicherung erfolgt bei Vertragsabschluss.
  • Eine sittenwidrige anfängliche Übersicherung liegt vor, wenn die Höhe der Sicherheiten in einem krassen Missverhältnis zum Darlehensbetrag steht.
  • Dies kann dazu führen, dass die Rechte des Darlehensnehmers unverhältnismäßig beschränkt sind.

**2. Nachträgliche Übersicherung:

  • Nachträgliche Übersicherung kann entstehen, wenn der Darlehensnehmer zusätzliche Sicherheiten gewähren muss, etwa bei einer Erhöhung des Darlehensbetrags.
  • Sittenwidrigkeit kann auch hier vorliegen, wenn das Verhältnis von Sicherheiten zu Darlehensbetrag unangemessen ist.

**3. Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit:

  • Bei sittenwidriger Übersicherung können die betroffenen Vertragsklauseln unwirksam sein.
  • Der Darlehensnehmer kann die Herausgabe der übermäßigen Sicherheiten verlangen.

**4. Möglichkeiten zur Herausgabe der Sicherheiten:

  • Außergerichtliche Verhandlungen:
    • Der Darlehensnehmer kann versuchen, außergerichtlich eine Einigung über die Freigabe von Sicherheiten zu erzielen.
  • Gerichtliche Auseinandersetzung:
    • Im Streitfall kann der Weg vor Gericht notwendig sein, um die Sittenwidrigkeit geltend zu machen.
    • Ein Gericht kann die Herausgabe der übermäßigen Sicherheiten anordnen.

**5. Beratung durch Rechtsanwälte:

  • Eine rechtliche Beratung ist essenziell, um die Sittenwidrigkeit der Übersicherung zu beurteilen.
  • Rechtsanwälte können den Darlehensnehmer bei außergerichtlichen Verhandlungen unterstützen und im gerichtlichen Verfahren vertreten.

Fazit:Die anfängliche und nachträgliche Übersicherung bei Immobiliendarlehen sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Darlehensbetrag stehen, um nicht als sittenwidrig eingestuft zu werden. Bei Vorliegen einer sittenwidrigen Übersicherung haben Darlehensnehmer rechtliche Möglichkeiten, die Freigabe übermäßiger Sicherheiten zu verlangen. Die Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwälte ist in solchen Fällen unverzichtbar, um die Interessen der Darlehensnehmer effektiv zu vertreten.

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