S&K Gruppe unter Verdacht - Sind Fonds von MIDAS, SHB, DCM, CIS betroffen?

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Der Fall der unter Betrugsverdacht stehenden S&K Gruppe führt bei den Anlegern verschiedener Fonds zu Sorgen. Denn die S&K Gruppe engagierte sich nicht nur im Immobiliengeschäft, sondern auch bei verschiedenen Fondsanbietern. Welche Fonds von welchen Emissionshäusern in welcher Weise betroffen sind, steht zur Stunde noch nicht offiziell fest - die Ermittlungen laufen noch. Welche Fonds können betroffen sein?

S&K Gruppe engagierte sich bei verschiedenen Fondsanbietern

Die S&K Gruppe ist mit verschiedenen Emissionshäusern verbunden. Besonders augenfällig ist dies bei zwei Fonds des Anbieters United Investors - die Fonds Deutsche S&K Sachwerte und Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 tragen den Partner des Herausgebers bereits im Namen. Auch der Fondsanbieter MIDAS gehört zum direkten Umfeld der S&K Gruppe - seit dem Engagement von Verantwortlichen bei MIDAS Gesellschaften und weiteren Gesellschaften, wie der Treuhänderin der MIDAS Mittelstandsfonds. Der Fondsanbieter CIS (Capital International Services) verfügt über einige Personalien ebenfalls zu Verbindungen zu S&K-nahen Personen.

Neben der United Investors Emissionshaus GmbH gibt es weitere Fondsanbieter, bei welchen sich die S&K Gruppen engagierte. Seit Sommer 2012 gehörten verschiedene ehemalige Tochtergesellschaften der Münchner DCM AG zur S&K Gruppe (DCM Service GmbH, DCM Verwaltungs GmbH) zur S&K Gruppe. Es handelt sich hier um Gesellschaften, die bei der Verwaltung und Geschäftsführung verschiedener DCM Renditefonds tätig sind.

Im Jahr 2012 stiegen die Gründer der S&K Gruppe, Herr Schäfer und Herr Köller, bei der FIHM Fonds und Immobilienholding München AG ein. Die FIHM AG ist die Muttergesellschaft des Fondsanbieters SHB. Jedoch musste die FIHM AG gemeinsam mit zwei weiteren SHB Gesellschaften (SHB Innovativen Fondskonzepte AG, SHB Innovative Fondskonzepte GmbH) Insolvenz anmelden. Diese drei Insolvenzanmeldungen betreffen jedoch nicht die SHB Fonds selbst.

Ermittlungen laufen noch: Schaden ist noch nicht endgültig festgestellt

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall S&K Gruppe sind noch nicht abgeschlossen. Daher steht ist noch offen, ob sich der Verdacht überhaupt erhärten wird und ob und inwiefern S&K-nahe Fonds betroffen sind. Da es angesichts der Dimensionen des S&K Skandals aller Voraussicht nach noch einige Zeit dauern wird, bis das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, stellt sich für Fondsanleger die Frage, ob es auch andere Ansatzpunkte gibt als das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und die damit verbundenen Ansprüche.

Alternative, von Ermittlungen unabhängige Ansprüche

Zu den Ansprüchen, welche unabhängig vom Ausgang des Ermittlungsverfahrens sind, gehören Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung. Da die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung hoch sind, werden bei (fach)anwaltlichen Überprüfungen von Beratungsgesprächen immer wieder Pflichtverletzungen der Berater festgestellt. Ob eine schadensersatzpflichtige Falschberatung eines Anlegers vorliegt und ob erfolgreich rechtliche Schritte eingeleitet werden können, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs klären.

Da sich seit dem Bekanntwerden der Betrugsvorwürfe weitere Anleger bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen meldeten, gründete Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, eine Interessengemeinschaft für betroffenen Fondsanleger. Weitere Informationen zur S&K Interessengemeinschaft sowie zu den betroffenen Fonds befinden sich in der Rubrik „Aktuelle Fälle", „S&K Gruppe" auf der Internetseite der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen auf www.dr-stoll-kollegen.de und auf der Internetseite der Interessengemeinschaft auf www.sk-interessengemeinschaft.de

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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