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So fallen keine Vorschusszinsen für Sparbuchzinsen an

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Sparer aufgepasst: Wer seine Sparbuchzinsen aus dem Jahr 2012 noch bis spätestens Ende Februar abhebt, dem werden von Bank oder Sparkasse keine Vorschusszinsen berechnet.

Bei einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist können im Monat bis zu 2000 Euro abgehoben werden. Wird mehr als dieser Betrag abgehoben, berechnen die Kreditinstitute dafür Vorschusszinsen.

Was sind Vorschusszinsen?

Vorschusszinsen sind so eine Art Strafzinsen. Sie werden berechnet, wenn im Monat mehr als 2000 Euro vom Sparkonto abgehoben werden.

Was muss man beachten?

Für die letztes Jahr angefallenen Sparbuchzinsen gilt eine Sonderregelung. Sie werden dem Kapital automatisch zugeschlagen, wenn sie nicht bis spätestens 28. Februar abgehoben werden.

Wie funktioniert das?

Sind zum Beispiel auf dem Sparkonto im letzten Jahr 4000 Euro aufgelaufen, kann dieser Betrag neben dem Monatsfreibetrag in Höhe von 2000 Euro abgehoben werden, ohne dass dafür Vorschusszinsen anfallen.

Für welche Sparbücher gilt das?

Diese Sonderregel gilt für alle Sparbücher mit einer gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Kündigungsfrist. Nach dem Stichtag werden diese Zinsen dem Sparkapital zugerechnet, sodass die Kündigungsfrist dann für den Gesamtbetrag gilt.

(WEL)
Foto(s): ©Fotolia.com

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