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Societas Europaea AG

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Die Societas Europaea AG oder Europäische Aktiengesellschaft (kurz SE) ist eine Handelsgesellschaftsform, die auf supranationaler Ebene tätig ist und deren Stammkapital in Aktien aufgeteilt ist.

In der Verordnung Nr. 2157/2001 der EU-Ratsversammlung vom 8. Oktober 2001 wird das Statut der Europäischen Gesellschaft Societas Europaea geregelt. Das Gesetz über die Einführung der europäischen Gesellschaft Societas Europea (SE) und der Europäischen Interessengemeinschaft für Wirtschaft (EIGW) (SE-Gesetz) wurde am 3. Oktober 2007 von der kroatischen Gesetzgebung verabschiedet.

Ab dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union wird die SE als neue Handelsgesellschaftsform in der Republik Kroatien Anwendung finden.

Eine SE können bestehende Handelsgesellschaften, die in mehreren Mitgliedsstaaten tätig sind, auf die Weise gründen, dass sie als eine Gesellschaft, die der europäischen Gesetzgebung unterliegt, gegründet wird. Eine SE wird hauptsächlich gegründet:

  • bei Verschmelzung von Gesellschaften,
  • als Holding-Gesellschaft,
  • bei Umwandlung einer Aktiengesellschaft und
  • Umwandlung in eine Aktiengesellschaft

Auf europäischem Niveau ist die SE als Handelsgesellschaft mit einer Verwaltung und einem Firmensitz sowie einem einheitlichen Berichterstattungssystem tätig. Damit wird der Aufbau eines teuren und verwaltungstechnisch anspruchsvollen Netzes von Tochtergesellschaften vermieden, das verschiedenen nationalen Gesetzgebungen unterliegt, da man früher Tochtergesellschaften in den Ländern gründen musste, in denen die Gesellschaft keinen eingetragenen Firmensitz hatte, und sich je nach den Gesetzen der verschiedenen Staaten, in denen sie tätig war, richten musste.

Die SE ist eine Aktiengesellschaft mit der Eigenschaft einer juristischen Person, die sie durch die Eintragung in das Handelsregister des Staates erwirbt, in dem sie den wirklichen Firmensitz hat. Ihr Mindestkapital beträgt 120.000,00 €. Die Gesellschaft muss ihren Verwaltungssitz in dem Ort haben, in dem sie im Handelsregister eingetragen ist, kann ihn aber jederzeit in einen anderen Mitgliedsstaat verlegen. Im Namen der Gesellschaft muss unbedingt die Bezeichnung SE angegeben sein, weil nur eine europäische Aktiengesellschaft diese Bezeichnung haben kann.

Die SE AG mit Sitz in der Republik Koratien kann das monistische oder dualistische Verwaltungssystem auswählen. Beim monistischen System genügt ein Organ, wobei das verwaltende Organ der Verwaltungsrat ist, der die Geschäfte der SE führt. Das dualistische System sieht ein Aufsichtsorgan vor und die Verwaltung als Organ, das die Geschäfte führt und die Gesellschaft vertritt.

Die Gesellschaft in Form einer SE zu gründen hat den Vorteil, dass durch eine internationale Fusion eine SE gebildet wird und außerdem die Möglichkeit besteht, den eingetragenen Sitz der SE aus einem Mitgliedsland in ein anderes zu übertragen, ohne sie vorher im einen liquidieren und im anderen erneut registrieren zu müssen, allerdings unter der Bedingung, dass der Sitz der Verwaltung und der registrierte Firmensitz in ein und demselben Mitgliedsstaat ist.

Es ist offensichtlich, dass die Einführung der europäischen Gesellschaft als eine neue Form der Handelsgesellschaften in der Republik Kroatien mit dem Tag ihrer Aufnahme in die EU den Wirtschaftssubjekten die Nutzung der Vorteile ermöglichen wird, die diese neue supranationale Gesellschaftsform bei grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeiten bietet.



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