SolarWorld - Kapitalschnitt sachgerecht

  • 1 Minuten Lesezeit

Als Insolvenzrechtsspezialist, der ausschließlich Schuldner vertritt, habe ich im Verlauf von über 2.700 betreuten InsoVerfahren in den letzten 12 Jahren festgestellt, dass allzu häufig wegen Unkenntnis der Gläubigergemeinschaft von den Konsequenzen im Falle einer Blockade vernünftiger Rettungsvorschläge einvernehmliche Regelungen scheitern. Dies hat dann regelmäßig die förmliche Insolvenz zur Folge, bei der wegen der Vorabbefriedigung von 100 % der Gerichts- und Insolvenzverwalterkosten die Gläubiger in der Regel leer ausgehen; jedenfalls wesentlich weniger als bei Akzeptanz einer außergerichtlichen Lösung erzielen.

In diesem Sinne dürfte auch im Falle SolarWorld bei Ablehnung des aktuellen Rettungsversuchs durch die Gläubiger die Insolvenz zwingend sein mit den oben geschilderten Konsequenzen. Deswegen erscheint aus diesseitiger Sicht der (schmerzliche) Teilverzicht wirtschaftlich sinnvoller als der andernfalls mit größter Wahrscheinlichkeit eintretende Totalverlust.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Heinz Egerland

Beiträge zum Thema