SOL’OR / SEG SMART Energy Group AG / Valoro Handelshaus AG: Prozesssieg! EM Global Service AG muss zahlen.
- 5 Minuten Lesezeit
Achtung: Update vom 20. Januar 2025 unten
(30.06.2022) SEG Smart Energy Group AG gelöscht +++ SOL'OR: Valoro Handelshaus AG und EM Global Service AG involviert
Die Rückabwicklungsverfügung der Bafin aus dem Jahr 2018 für Geschäfte der SEG Smart Energy Group AG mit Sitz in Eschen, Liechtenstein, brachte den Anlegern keine Rückerstattung. Am 01.06.2022 wurde die SEG Smart Energy Group AG infolge Abweisung des Konkursantrages mangels hinreichendem kostendeckenden Vermögen aus dem liechtensteinischen Handelsregister gelöscht.
Für die Anleger ist damit aber noch lange nicht alles verloren: Gegenwärtig wird in zwei Verfahren vor dem Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein geklärt, ob nicht auch andere, involvierte Unternehmen das Investment der Anleger rückerstatten müssen. Nach der hier vertretenen Auffassung kommen dafür die liechtensteinischen Gesellschaften Valoro Handelshaus AG und EM Global Service AG in Betracht, und zwar aus folgenden Gründen:
Das zentrale Argument ist, dass die Anleger nicht nur einen Vertrag mit der SEG Smart Energy Group AG geschlossen, sondern in das Gesamtprodukt "Sol'or" investiert haben.
Sol’or ist nach der hier vertretenen Auffassung eine Art Anlagestrategie, die aus drei Stufen und drei Verträgen mit drei Gesellschaften besteht:
Stufe 1: Kaufvertrag mit der VALORO Handelshaus AG
Stufe 2: Pachtvertrag mit der SEG Smart Energy Group AG
Stufe 3: Rohstoff-Verwaltungsvertrag mit der EM Global Service AG
Das Gesamtprodukt Sol'or macht aus Sicht von Rechtsanwältin Fröhlich für die Anleger wirtschaftlich nur dann Sinn, wenn regelmässig Pachtzinszahlungen fliessen: Was soll der Anleger mit dem Eigentumsrecht an Photovoltaik- Modulen in Kroatien allein anfangen? Fliessen keine Pachtzahlungen, führt dies zu einer schweren Äquivalenzstörung des gesamten Gesamtvertragsverhältnisses, so die Argumentation. Ein solches vertragliches Missverhältnis berechtigt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zur Vertragsanfechtung.
Mit anderen Worten berechtigt der Ausfall der Pachtzahlungen durch die SEG Smart Energy Group AG nach Auffassung von Rechtsanwältin Fröhlich die Anleger zur Anfechtung sämtlicher im Rahmen des Anlageproduktes Sol'or geschlossenen Verträge. Im Erfolgsfall führt die Anfechtung zur Rückerstattung der wechselseitig ausgetauschten Leistungen. Der Anleger würde kurz zusammengefasst wieder zurückerhalten, was er einbezahlt hat.
Nach der hier vertretenen Auffassung kann also das gesamte Investment zurückverlangt werden.
Aufgrund der 30-jährigen Verjährungsfrist für solche Rückabwicklungsansprüche steht diese Möglichkeit den Anlegern nach wie vor offen.
In zwei Prozessen vor dem Fürstlichen Landgericht werden Anlegeransprüche auf Rückerstattung ihres Investments samt Zinsen gegen die Valoro Handelshaus AG und die EM Global Service AG derzeit gerichtlich geklärt.
Die Prozesse führt Sabine Fröhlich, die sich als Rechtsanwältin in Liechtenstein im Finanz- und Anlagesektor spezialisiert hat. Alle Betroffenen können sich gerne unter den Kontaktdaten auf www.froehlich.law an sie wenden.
Es gibt Möglichkeiten, wie Anleger zu ihrem Recht kommen können, die kein Geld für die Bezahlung von Gerichts- und Anwaltskosten übrighaben. Rechtsanwältin Fröhlich berät Betroffene gerne auch diesbezüglich.
Fortsetzung folgt.
Update vom 20. Januar 2025:
SOL’OR / SEG SMART Energy Group AG / Valoro Handelshaus AG: Sieg im Prozess gegen die EM Global Service AG – Rückerstattung der Gelder an die Anlegerin
Die rechtlichen Auseinandersetzungen im Fall der Anleger der SEG Smart Energy Group AG und des Gesamtprodukts SOL’OR haben nun einen wichtigen Wendepunkt erreicht.
Die Klage gegen die Valoro Handelshaus AG ging wegen deren Vermögenslosigkeit ins Leere. Die Valoro Handelshaus AG, an die die Anlegerin den Kaufpreis für die Photovoltaikanlagen bezahlte, wurde noch vor Abschluss des Gerichtsverfahrens infolge Abweisung des von ihr gestellten Konkursantrages mangels kostendeckendem Vermögen aus dem Handelsregister gelöscht. Die gegen die EM Global Service AG eingebrachte Klage war hingegen erfolgreich:
Die von Rechtsanwältin Fröhlich für eine Anlegerin gegen die EM Global Service AG geführte Klage war zu 100 % erfolgreich.
Das Fürstliche Landgericht in Liechtenstein entschied, dass die EM Global Service AG der betroffenen Anlegerin sämtliche von ihr in das Rohstoffdepot einbezahlten Gelder – das waren sowohl die Einmalzahlung als auch die Pachtzinse aus dem SOL'OR-Produkt – samt 5 % Zinsen ab jeweiliger Zahlung zurückzugeben hat. Die Anlegerin erhielt damit nicht nur ihre ursprüngliche Investition in den Rohstoffvertrag zurück, sondern erhielt darüberhinaus noch die gesetzliche Verzinsung in Höhe von 5 % Verzugszinsen auf die vor Jahren eingezahlten Beträge. Im Gegenzug dafür hatte sie die ihrem Vertrag zugeordneten Rohstoffe an die EM Global Service zurückzugeben, die jedoch nur einen Bruchteil dessen wert waren, was sie insgesamt einbezahlt hatte. Insofern lohnte sich dieser Tausch für sie.
Mit der Rückabwicklung des Vertrages wurde die Anlegerin de facto auch von der Bezahlung der Gebühren des Rohstoffvertrages mit der EM Global Service AG befreit. Denn diese hat neben einer jährlichen Administrationsgebühr und einer monatlichen Verwaltungsgebühr eine Strategiegebühr von 12.5 % (!) verlangt. Die Strategiegebühr wird dem Anleger gemäss Vertragsbedingungen stets zu Vertragsbeginn belastet. Bemessungsgrundlage dieser Gebühr war gemäss Vertragsbedingungen die gesamte Vertragssumme, d.h. alle vom Anleger geleisteten Einzahlungen inklusive aller zukünftiger Pachtzinse zusammengerechnet (auch inklusive der zukünftigen Pachtzinszahlungen, die ja nicht geflossen sind). Damit hatte die Anlegerin während des aufrechten Vertragsverhältnisses die Strategiegebühr zu ihrem Nachteil tatsächlich auf der Grundlage einer Summe entrichtet, die ohne Verschulden der Anlegerin niemals einbezahlt worden war. Auch deswegen war die Rückabwicklung für die Anlegerin ein voller Erfolg.
Die Anlegerin erhielt alle von ihr einbezahlten Beträge ungekürzt und samt 5 % Zinsen ab der jeweiligen Einzahlung zurückerstattet.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Parteien des Vertrags (einschließlich der Anlegerin) ursprünglich davon ausgegangen waren, dass die Einspeisevergütungen für die Photovoltaikanlagen fliessen würden, was die SEG Smart Energy Group AG in die Lage versetzen würde, die vereinbarten monatlichen Pachtzinsen zu bezahlen. Diese regelmässigen Zahlungen waren für die Anlegerin essentiell, um ihre weiteren Zahlungen im Rahmen des TOPVALUE Rohstoff-Anlageplans (TVR) zu leisten. Als jedoch die Einspeisevergütung nicht mehr gezahlt wurde und in der Folge auch die SEG Smart Energy Group AG nicht in der Lage war, die Pachtzinsen zu leisten (was mit der Löschung der SEG Smart Energy Group AG im Jahr 2022 seinen Höhepunkt fand), lag der Ursprung des Problems außerhalb der Interessenssphäre der Anlegerin und war für sie auch nicht vorhersehbar. Diese Veränderungen führten zu einer erheblichen Äquivalenzstörung des gesamten Vertragsverhältnisses, was den Wegfall der Geschäftsgrundlage zur Folge hatte, weswegen der Klage zur Gänze stattgegeben wurde. Der dagegen erhobenen Berufung der EM Global Service AG wurde vom Fürstlichen Obergericht in letzter Instanz keine Folge gegeben: Das Urteil wurde vollinhaltlich bestätigt.
Die vorliegenden Gerichtsentscheidungen bedeuten nicht nur einen erfreulichen Sieg für die betroffene Anlegerin. Sie sind vielleicht auch eine entscheidende Information für weitere Anleger des Produktes SOL’OR, die ihr Geld wiederbekommen möchten.
Für alle interessierten Anleger bietet Rechtsanwältin Fröhlich eine rasche und unkomplizierten Fallprüfung an. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf unter www.froehlich.law!
Es gibt Möglichkeiten, wie Anleger zu ihrem Recht kommen können, die kein Geld für die Bezahlung von Gerichts- und Anwaltskosten übrighaben. Rechtsanwältin Fröhlich berät Betroffene gerne auch diesbezüglich.
Artikel teilen: