Sonderwirtschaftszonen in Polen - Investitionsmöglichkeiten für in- und ausländische Investoren

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Sonderwirtschaftszonen „SWZ“ (poln. Specjalne Strefy Ekonomiczne „SSE”) sind meistens räumlich abgegrenzte und nicht bewohnbare Gebiete eines Staates, für die steuer- und sonstige rechtliche Sonderbestimmungen sowie administrative Erleichterungen für wirtschaftlich tätige in- und ausländische Inverstoren bestehen. Die Errichtung solcher Zonen, ihre Verwaltung sowie die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf diesen Gebieten wurde im polnischen Gesetz vom 20. Oktober 1994 über die Sonderwirtschaftszonen (poln.: „Ustawa o specjalnych strefach ekonomicznych“) geregelt. Als Verwalter der SWZ kann nur eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gelten, in der die Staatskasse, eine Woiwodschaft-Selbstverwaltung oder ein anderer Verwalter über die Mehrheit der Stimmen verfügt, die in der Haupt- oder Gesellschafterversammlung abgegeben werden können (vgl. Art. 6 des o. g. Gesetzes). Gemäß Art. 18 des o. g. Gesetzes überwacht der zuständige polnische Minister für Wirtschaft die innerhalb der Zone ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit in dem Umfang und nach den Grundsätzen, die im Art. 40 und Kapitel 5 des polnischen Unternehmergesetzes vom 6. März 2018 festgelegt wurden.


Ziel der Sonderwirtschaftszonen

Diese Zonen wurden eingerichtet, um die wirtschaftliche Entwicklung eines Teils des Staatsgebiets zu beschleunigen, insbesondere durch:

  • Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige;
  • Entwicklung neuer technischer und technologischer Lösungen sowie ihre Anwendung in der nationalen Wirtschaft;
  • Exportentwicklung;
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der hergestellten Produkte und erbrachten Dienstleistungen;
  • Entwicklung der bestehenden Industrieanlagen und der wirtschaftlichen Infrastruktur;
  • Schaffung neuer Arbeitsplätze;
  • Erschließung ungenutzter natürlicher Ressourcen unter Wahrung der Grundsätze des ökologischen Gleichgewichts.
  • Anziehung ausländischer Investoren.


Befreiung von der Einkommens- und Grundsteuer in SWZ

Sonderwirtschaftszonen sind für Investoren unter anderem durch die Befreiung von der Einkommensteuer attraktiv. Diese Art der Steuererleichterung ist einer der wichtigsten Vorteile für sie. In der Praxis reicht es jedoch nicht aus, ein Investitionsprojekt umzusetzen, um von der Einkommensteuerbefreiung Gebrauch zu machen, sondern es ist auch erforderlich, dass die SWZ-Einheit Steuereinnahmen in angemessener Höhe erzielt.

Ein weiterer unbestrittener Vorteil der SWZ ist die Befreiung von der Grundsteuer. Sie kann Unternehmern, die innerhalb der Sonderwirtschaftszone wirtschaftlich tätig sind, auf der Grundlage eines Beschlusses der einzelnen lokalen Behörden gewährt werden. Die Gewährung der Grundsteuerbefreiung durch die Gemeinden hängt jedoch von mehreren Voraussetzungen ab. Neben den Investitionsausgaben und der Schaffung neuer Arbeitsplätze muss ein Unternehmer unter anderem vor Beginn der Investition die zuständige Steuerbehörde über die Absicht, die staatliche Beihilfe in Anspruch zu nehmen, unterrichten und die betreffende Investition mindestens 5 Jahre lang in der Region behalten (3 Jahre lang im Falle der kleinen und mittleren Unternehmen).


Weitere Vorteile der Sonderwirtschaftszonen

Zu den weiteren Vorteilen der SWZ gehören ohne Zweifel:

  • bessere Infrastruktur,
  • Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften (in Regionen mit einer starken industriellen Tradition),
  • einfachere Verfahren,
  • Investitionsmarketing - Investoren beginnen ihre Suche nach Grundstücken häufig innerhalb dieser Zonen.

Sonderwirtschaftzonen in Polen

Derzeit gibt es in Polen 14 Sonderwirtschaftszonen. Dazu gehören:


  1. Kamiennogórska SWZ (Kleine Unternehmertätigkeit),
  2. Katowicka SWZ,
  3. Kostrzyńsko-Słubicka SWZ,
  4. Krakowska SWZ (Krakowski Park Technologiczny),
  5. Legnicka SWZ,
  6. Łódzka SWZ,
  7. SWZ EURO-PARK MIELEC,
  8. Pomorska SWZ,
  9. Słupska SWZ,
  10. SWZ „Starachowice”,
  11. Suwalska SWZ,
  12. Tarnobrzeska SWZ (EURO-PARK WISŁOSAN),
  13. Wałbrzyska SWZ (INVEST-PARK),
  14. Warmińsko-Mazurska SWZ.


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Czym są Specjalne Strefy Ekonomiczne? | Adwokaci i radcy prawni Nowosielski i Partnerzy (ng.gda.pl)



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