Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt „SIA – 1000 Forms of Fear“ abmahnen

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Die Sony Music Entertainment GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) mit der Verfolgung von Rechtsverletzungen an dem Musikalbum „SIA – 1000 Forms of Fear” beauftragt. So erreichten nunmehr einige Anschlussinhaber urheberrechtliche Abmahnungen wegen illegalem Filesharing, in denen die Abgemahnten aufgefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Durch die Begleichung der Forderungen sehe die Sony Music Entertainment Germany GmbH die Angelegenheit als erledigt an. Auch wenn dieses Angebot für Sie als Anschlussinhaber vorerst verlockend klingen mag, sollte dieses nicht voreilige angenommen werden.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Ohne vorherige rechtliche Überprüfung sollte der geforderte Betrag nicht beglichen werden. Dieser ist unter Umständen zu hoch und daher nicht in vollständiger Höhe zu zahlen. Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der vorab die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen kann. Ihr Rechtsanwalt wird regelmäßig das Ziel verfolgen, die Zahlungsforderung zumindest anteilig zurückzuweisen. Dieses Vorhaben wird jedoch durch eine voreilige Zahlung vereitelt. Eine Zurückweisung kann vor allem dann bestehen, wenn Sie vollständige aus der Haftung für eine Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „SIA – 1000 Forms of Fear” auszuschließen sind. Können Sie hingegen lediglich beweissicher darlegen, dass eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht Sie sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „SIA – 1000 Forms of Fear” veranlasst hat, so können Sie zumindest eine Täterhaftung ausschließen. Dadurch aber auch die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen Sie gegenstandlos machen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgegeben?

In der Regel ist es ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Allerdings sollte diese insoweit „modifiziert” werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Auch lohnt es sich eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann. Wir raten davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung” aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „SIA – 1000 Forms of Fear” können Sie uns gerne in einem kostenlosen Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 / 965 35 854 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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