Abmahnung von Waldorf Frommer für Sony Music Entertainment Germany GmbH

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Uns liegen zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH zur Prüfung vor. Begehrt werden immer die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages, bestehend aus Schadenersatz (600,- Euro) und Rechtsverfolgungskosten (215,- Euro), insgesamt 815,- Euro.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer

Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH

Betroffene Werke sind u. a.:

  • Mario Barth: Männer sind Schuld, sagen die Frauen
  • Pitbull – Global Warming: Meltdown (Deluxe Version)
  • Rebecca Ferguson – Freedom
  • Helloween – Straight Out Of Hell
  • Céline Dion – Loved Me Back to Life
  • Miley Cyrus – Bangerz
  • Tim Bendzko – Am seidenen Faden
  • The Civil Wars – The Civil Wars
  • Revolverheld – Immer in Bewegung
  • Olly Murs – Right Place, Right Time

Filesharing-Abmahnung: So verhalten Sie sich richtig

Es besteht grundsätzlich eine Vermutung, dass der Anschlussinhaber als Täter für die Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollte zunächst Ruhe bewahrt und verstanden werden, welche Ansprüche tatsächlich im Raum stehen. Vorab muss gesagt werden, dass eine Abmahnung nicht zwangsläufig in den Bereich Abzocke oder Betrug fällt. Im Gegenteil ist es verständlich, dass die jeweiligen Rechteinhaber Rechtsverletzungen im Internet verhindern möchten. Aus rechtlicher Sicht stellt sich jedoch die Frage, in welchem Umfang die Ansprüche im Einzelfall bestehen.

Mit einer Abmahnung geht es nicht in erster Linie um die teilweise hohen Zahlungsansprüche. Summen mehrerer hundert bis über tausend Euro sind nicht ungewöhnlich, aber eben auch zu hinterfragen. Nicht immer bestehen die Zahlungsansprüche tatsächlich in der geltend gemachten Höhe.

Im Vordergrund steht immer der Unterlassungsanspruch. Schließlich sind Unterlassungsansprüche immer in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht auswirkungsreicher.

Jeder Unterlassungsanspruch, der mit einer Unterlassungserklärung erfüllt wird, führt zunächst einmal zu einer lebenslangen Bindung an die Erklärung. Diese Bindung muss auch sehr ernst genommen werden, weil bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen ist.

Auf der finanziellen Seite ist der oft hohe Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs anzuführen. Genau aus diesem Grund sind auch Anwalts- und Gerichtskosten bei Unterlassungsverfahren schnell in einem Bereich, der in einem Standard-Verfahren erhebliche Kosten verursachen kann. Losgelöst von der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers kann daher durchaus empfehlenswert sein, die Unterlassungsansprüche zu erfüllen, rein vorsorglich, um Kostenrisiken im Bereich mehrerer tausend Euro auszuschließen.

Beachten Sie aber, dass Sie in keinem Fall die beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben sollten. Die originale Unterlassungserklärung stellt nämlich ein Schuldanerkenntnis dar und hat für den Anschlussinhaber nur nachteilige Folgen. Stattdessen sollte eine sog. abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, rein vorsorglich und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich.

Da jede Unterlassungserklärung für einen Einzelfall formuliert werden muss, sollte ein Anwalt die Erstellung der Erklärung übernehmen.

In einem weiteren Schritt sollte dann der Zahlungsanspruch bewertet werden. In den meisten Tauschbörsenfällen greift allerdings § 97a Abs. 2 UrhG a.F. nicht, sodass eine Deckelung auf 100,- EUR nicht in Betracht kommt und eine Zahlung in dieser Höhe eher nachteilig wäre.

Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie, sodass ein Vorgehen im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ohne anwaltliche Hilfe bestenfalls als risikofreudig bezeichnet werden kann. Im Regelfall ist eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung schon deswegen notwendig, weil Abmahnungen sich nie nach Abgabe nur einer Unterlassungserklärung in Luft auflösen. Der dann folgende Schriftverkehr wird jeden juristischen Laien überfordern und schlimmstenfalls im gerichtlichen Verfahren enden. Deshalb sollte frühzeitig eine anwaltliche Vertretung in Erwägung gezogen werden.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer finden Sie hier: http://internetrecht-freising.de/filesharing/abmahnung-waldorf-frommer/.

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer


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