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Sorgenfrei durch Testamentsvollstreckung

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Ein Leben lang wurde hart gearbeitet, ein Haus gekauft und Geld gespart. Der Lebensabend sollte gesichert werden. Nun ist der Lebensabend erreicht. Und was ist danach? Wie geht es weiter? Gibt es Streit zwischen den Kindern? Wissen die Kinder es zu schätzen, dass das Vermögen mühsam aufgebaut worden ist? Wer kümmert sich um die Bestattung, um den Hausrat und Abwicklung des Nachlasses, wenn keine Kinder oder keine nahen Verwandten vorhanden sind? Diese Sorgen können durch eine Testamentsvollstreckung ausgeräumt werden.

Eine Testamentsvollstreckung kann jeder in seinem Testament anordnen. Hierfür gibt es viele Gründe. So kann z. B. das vererbte Vermögen vor den Gläubigern oder dem Insolvenzverwalter des Erben gesichert werden. Der Testamentsvollstrecker darf dem Treuhänder im Insolvenzverfahren des Erben keine Gelder oder Häuser geben. Wird die Testamentsvollstreckung bis zum Eintritt der Restschuldbefreiung angeordnet, gehen die Gläubiger des Erben leer aus.

Erben mehrere Kinder einen gemeinschaftlichen Gegenstand, z. B. ein Haus, kann der Testamentsvollstrecker mit dem Verkauf beauftragt werden. Ein Streit zwischen den Erben, welcher Preis der richtige ist, wie der Erlös verteilt wird oder ob vorher Renovierungsarbeiten durchgeführt werden sollen, wird vermieden.

Sind keine Kinder oder Geschwister vorhanden oder sind sie in aller Welt verstreut, empfiehlt es sich ebenfalls, jemanden zur Regelung des Nachlasses als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Ist der Nachlass komplex oder die Familienproblematik vielschichtig, sollte ein professioneller Testamentsvollstrecker benannt werden. Der Testamentsvollstrecker unterliegt zahlreichen Pflichten, auch steuerlichen. Rechtsanwalt Maus in unserer Kanzlei ist Absolvent des Lehrgangs „Zertifizierter Testamentsvollstrecker". Lassen Sie sich für weitere Fragen beraten.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf 02161 920332. Die Fachanwaltskanzlei Korn Voigtsberger.

Jörg Voigtsberger                                                      Ralf Maus

Rechtsanwalt und                                                      Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht                                         


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