Sorgerecht - wie und wann kann es übertragen werden?

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Das Sorgerecht kann in Deutschland auf verschiedene Arten übertragen werden, je nach den Umständen und Gründen für die Übertragung. 

Hier sind die gängigsten Möglichkeiten:

  1. Sorgerechtsübertragung durch gerichtliche Entscheidung: Wenn die Eltern getrennt sind und sich nicht auf eine gemeinsame Regelung einigen können, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das Sorgerecht auf einen oder beide Elternteile übertragen.

  2. Sorgerechtsübertragung durch Absprache: Wenn die Eltern sich einig sind, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht übernehmen soll, können sie dies durch eine Vereinbarung vor dem Familiengericht regeln.

  3. Sorgerechtsübertragung durch Adoption: Wenn ein Kind adoptiert wird, geht das Sorgerecht auf die Adoptiveltern über.

  4. Sorgerechtsübertragung durch Vollmacht: Wenn die Eltern vorübergehend nicht in der Lage sind, für sein Kind zu sorgen, kann eine Vollmacht ausgestellt werden, die es einer anderen Person ermöglicht, das sorgerechtliche Befugnisse auszuüben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Eltern aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend nicht in der Lage sind, ihr Kind zu betreuen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Sorgerecht ein komplexes Thema ist, und es ist ratsam, sich in allen Fällen von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um die beste Lösung für die individuelle Situation zu finden.

Welche Gründen rechtfertigen eine Sorgerechtsübertragung durch das Gericht?

Eine gerichtliche Übertragung des Sorgerechts auf einen oder beide Elternteile kann in verschiedenen Fällen gerechtfertigt sein, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Hier sind einige Gründe, die eine solche Übertragung rechtfertigen können:

  1. Vernachlässigung: Wenn ein Elternteil das Kind vernachlässigt, indem er sich nicht um seine Grundbedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Unterkunft oder medizinische Versorgung kümmert, kann das Gericht das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übertragen.

  2. Kindeswohlgefährdung: Wenn ein Elternteil das Kind misshandelt oder ihm physischen oder emotionalen Schaden zufügt, kann das Gericht das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übertragen.

  3. Konflikte zwischen den Eltern: Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, eine vernünftige Zusammenarbeit in Bezug auf das Kind zu gewährleisten und dies zu Konflikten führt, die das Wohl des Kindes gefährden, kann das Gericht das Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen.

  4. Umzug: Wenn ein Elternteil plant, mit dem Kind in eine andere Stadt oder ein anderes Land zu ziehen und dies die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigen würde, kann das Gericht das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übertragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass jedes Sorgerechtsverfahren von vielen individuellen Faktoren abhängt und dass das Gericht in jedem Fall eine gründliche Prüfung der Sachlage vornimmt, um die beste Entscheidung für das Wohl des Kindes zu treffen.

Kann auch das Jugendamt das Sorgerecht übertragen?

Nein, das Jugendamt kann das Sorgerecht nicht direkt übertragen. Das Jugendamt kann jedoch in bestimmten Situationen eine Empfehlung an das Familiengericht abgeben, um eine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht zu treffen.

Wenn das Jugendamt den Verdacht hat, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist, kann es eine Kindeswohlgefährdung feststellen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Kind zu schützen. Das Jugendamt kann in diesem Zusammenhang zum Beispiel Maßnahmen wie Beratung, Betreuung oder Unterstützung für die Familie oder auch eine vorläufige Inobhutnahme des Kindes ergreifen.

In besonders schwerwiegenden Fällen, in denen das Kindeswohl akut gefährdet ist, kann das Jugendamt auch beim Familiengericht einen Antrag auf Entzug des Sorgerechts stellen. In diesem Fall wird das Familiengericht jedoch in einer gerichtlichen Entscheidung über das Sorgerecht entscheiden und nicht das Jugendamt selbst.

Kann ich eine Vollmacht, mit der ich dem anderen Elternteil die Ausübung sorgerechtlicher Befugnisse übertragen habe, zurücknehmen und wenn ja, wie?

Ja, grundsätzlich kann eine Vollmacht, mit der dem anderen Elternteil die Ausübung sorgerechtlicher Befugnisse übertragen worden ist, jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine einfache schriftliche Erklärung, die den Widerruf der Vollmacht erklärt, reicht aus.

Es ist auch wichtig zu bedenken, dass die Übertragung der sorgerechtlichen Befugnisse über eine Vollmacht in der Regel nur vorübergehend erfolgt und nur für bestimmte Bereiche des Sorgerechts gilt. Eine dauerhafte Übertragung des Sorgerechts kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen.




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