Spanien: Strafverteidigung von Deutschen

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Mit verzweifeltem Unterton fragte der Kollege in einen Anwalts-Chat: ob man einen guten deutschsprachigen Strafverteidiger in Spanien empfehlen könne. Vor einigen Jahren noch hätte ich wenig beitragen können. Im Falle des Falles wurden wackelige „Tandemlösungen“ mit rein spanischsprachigen Verteidigern aufgesetzt, mit den entsprechend hohen Reibungsverlusten. Man denke nur an die eigenen gedolmetschten Besprechungen mit ausländischen Mandanten. 

"Recht ist lokal“ -- diese Erkenntnis besitzt gerade im Strafrecht ihre besondere Gültigkeit. Wie die Abläufe sind, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet, was als nächstes sinnvoller Weise zu tun ist, kann man "von außen" nur äußerst schwer beurteilen.

Und möchte man in einer so schwierigen Situation wie im Falle eines Strafverfahrens nicht einfach die eigene Sprache sprechen können? Es muss ja nicht gleich die Inhaftierung in Spanien sein. Oft sind Strafverfahren lästige "Mitbringsel" von Urlaubsreisen. Man denkt, die Sache sei erledigt und fliegt zurück, und einige Zeit später flattert die Ladung über Amtshilfe der deutschen Polizei oder Gerichte direkt in den Briefkasten.

Der deutsche Strafverteidiger, namentlich der in Deutschland ansässige, kann m.E. - selbst wenn er spanisch spricht, wie ich - nur wenig bewirken. Wir kennen und "beherrschen sicher" v.a. unsere eigene Rechtsordnung. Zentral ist ein verlässlicher, seriöser deutschsprachiger Strafverteidiger in Spanien. Ich habe über die Deutsch-spanische Juristenvereinigung die nötigen Kontakte.

Foto(s): LIEB

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