Besondere Strafverteidigung

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Besondere Strafverteidigung

Besondere Strafverteidigung bedeutet, die Besonderheit der Person und die Besonderheit der erheblichen Folgen aufgrund der Eigenschaften der Person entsprechend besonders zu behandeln und zu würdigen. Wir haben schon im Arztstrafrecht über die Spezialität der Verteidigung eines Arztes geschrieben. Aber auch allein aufgrund des jeweiligen Berufs gibt es weitere Berufsgruppen, deren Verteidigung einer besonderen Qualifikation bedarf. So stehen heute im Vordergrund die Juristen: Die Strafverteidigung eines Rechtsanwalts, Insolvenzverwalters und eines Richters.

Strafverteidigung eines Rechtsanwalts

Wird ein Ermittlungsverfahren gegen einen Rechtsanwalt eingeleitet, weil dem Rechtsanwalt Parteiverrat vorgeworfen wird, weil die Staatsanwaltschaft dem Rechtsanwalt eine falsche eidesstattliche Versicherung vorwirft oder weil sich der Rechtsanwalt ggfls. wegen Betrugs oder Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben könnte, so ist die Strafverteidigung von besonders großer Bedeutung. Denn dem Rechtsanwalt, gegen den sich der Groll der Staatsanwaltschaft richtet, hat dann auch noch zu befürchten, dass die Rechtsanwaltskammer die Zulassung widerruft. Nach § 14 BRAO gilt, dass die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen ist, wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden, bei deren Kenntnis die Zulassung hätte versagt werden müssen. In § 14 Abs.2 BRAO ist geregelt, dass die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen ist, wenn der Rechtsanwalt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht verwirkt hat; wenn der Rechtsanwalt infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.

Mit einer solchen strafgerichtlichen Verurteilung kann dann der Rechtsanwalt also seine gesamte wirtschaftliche Existenzgrundlage verlieren, weil er dann nicht mehr mit einer Zulassung als Rechtsanwalt praktizieren darf.

Besondere Strafverfahrenssituationen bedürfen dann auch einer besonderen Empathie und einer besonderen Sachkenntnis, auf die der Mandant vertrauen kann.

Auch wenn gegen einen Rechtsanwalt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, mit dem dem Rechtsanwalt vorgeworfen wird, dass er Hilfe geleistet hat zur Verbreitung kinderpornografischer Schriften oder dass er als Gehilfe zu einem Drogendelikt in Frage kommt, sollte sich der beschuldigte Rechtsanwalt von einem besonders in diesen Verfahren versierten Fachanwalt für Strafrecht verteidigen lassen.

Aufgrund einer großen Anzahl von Strafverteidigungen in der Bundesrepublik Deutschland und einer langjährigen Tätigkeit gerade im Bereich der besonderen Strafverfahren sind die Rechtsanwälte Zipper & Partner professionelle Strafverteidiger für Rechtsanwälte in besonderen Lebenssituationen.

Strafverteidigung eines Insolvenzverwalters

In dem Fall, in dem einem Insolvenzverwalter von der Staatsanwaltschaft der Vorwurf der Urkundenfälschung, des Betrugs oder der Unterschlagung gemacht wird, genauso wie auch in der Konstellation, dass dem Insolvenzverwalter durch die Ermittlungsbehörde vorgeworfen wird, dass er selbst Gehilfe zur Gläubigerbenachteiligung gewesen sein könnte, muss er auf einen Strafrechtsexperten vertrauen können, der ihm weiterhilft.

Die Bedeutung der Strafverteidigung für den Insolvenzverwalter liegt darin, dass er wie ein Rechtsanwalt einer entsprechenden Zulassung bedarf. Der Insolvenzverwalter steht nicht selten zwischen den Fronten: So muss er sich zum einen die Bedürfnisse des Gemeinschuldners anhören, sich mit dem Gemeinschuldner zusammensetzen und die entsprechenden Forderungen und Ansprüche prüfen und zusammenstellen. Zum anderen muss er gegenüber dem Insolvenzgericht Rede und Antwort stehen und dort dann eben seine entsprechende Aufstellung vorlegen. Das führt in manchen Fällen zu schwierigen Konstellationen, bei denen wir dem Insolvenzverwalter in seinem eigenen Interesse dazu raten, einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten.

Strafverteidigung eines Richters

Wenn es um die Strafverteidigung eines Richters geht, ist eine besondere Expertise gefragt. Denn der Richter, dem eine Straftat vorgeworfen wird, der sich also einer Rechtsbeugung gegenübersieht, dem in seiner Eigenschaft als Richter ein Betrug oder eine Urkundenfälschung vorgeworfen wird, muss sich nicht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde, sondern natürlich auch gegenüber seinem Dienstherrn verteidigen. Es bedarf eines besonderen Fingerspitzengefühls, einen Richter richtig gut zu verteidigen. Die verkehrte Welt ist für den Richter fast nicht zu verstehen. Aber auch er sieht sich seiner Existenz – zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht – erheblich bedroht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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