Sparkasse Dortmund muss Kunden nur noch bis Juni „ewiges“ Widerrufsrecht zugestehen

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Sparkasse Dortmund und andere Sparkassen müssen Kunden nur noch bis Juni „ewiges” Widerrufsrecht zugestehen

Die Sparkasse Dortmund, genau wie die meisten anderen Sparkassen im Bundesgebiet, nutzte über Jahre hinweg fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Verbraucherdarlehensverträgen. Die bis vor kurzem geltende Rechtslage sah in diesen Fällen ein unbefristetes, gesetzliches Widerrufsrecht für betroffene Verbraucher vor. Den Sparkassen Kunden war und ist es noch möglich, alte Darlehensverträge auch Jahre nach dem Verstreichen der vertraglichen Widerrufsfrist zu widerrufen, wenn diese eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielten. Noch besteht diese Option für Darlehensnehmer von Altkrediten bei der Sparkasse Dortmund oder anderen Sparkassen im Bundesgebiet.

Sparkasse Dortmund hatte durch unbefristetes Widerrufsrecht falsch belehrter Verbraucher zahlreiche Nachteile

Ein später Widerruf von teuren Altkrediten zahlt sich für den Verbraucher aus. Das bekamen Sparkassen wie die Sparkasse Dortmund zu spüren, denn der späte Widerruf bringt dem Darlehensnehmer wirtschaftlich wie juristisch entscheidende Vorteile. So können sich Sparkassen Kunden durch einen Widerruf von ihren alten Darlehen lösen, ohne eine Zahlung wie beispielsweise eine Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut leisten zu müssen. Bei einem Widerruf findet eine Rückgewährung der bereits getätigten Zahlungen beider Seiten (inklusive Zinsen) statt. Damit geht natürlich die Möglichkeit für Sparkassen Kunden einher, das kostspielige Altdarlehen mit hohen Zinsen gegen einen wirtschaftlich attraktiveren, neuen Kredit in Zeiten historisch niedriger Zinsen einzutauschen. Die Sparkassen mussten diese Manöver, die manchem Kunden hohe Geldbeträge einbrachten, hinnehmen, weil sie lücken- oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen nutzten.

Sparkassen belehrten Kunden nur unzureichend und verwirrend

Fehlerhaft waren diese Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Dortmund, beziehungsweise die der unzähligen Sparkassen im Bundesgebiet, weil sie die Kunden nur unzureichend über ihre Widerrufsrechte, Fristen und Folgen belehrten. In diesem Zusammenhang waren in diversen den Verträgen beigefügten Belehrungen inhaltliche wie formale Fehler zu finden. Beispielsweise wurde der Fristbeginn der Widerrufsfrist nur schwammig und unpräzise erwähnt. Das Gesetz sieht aber eine abschließende und unmissverständliche Belehrung über alle relevanten Faktoren vor. Die von den Sparkassen gewählte Formulierung „frühestens” urteilte der Bundesgerichtshof als zu ungenau ab. In den Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Dortmund waren hinzukommend noch verwirrende, unzulässige Zusätze zu finden. Ebenso wurden für eine Einschätzung der Rechtslage seitens des Verbrauchers erhebliche Faktoren unerwähnt gelassen. Durch Rechtsprechung und Literatur ist eine Fehlerhaftigkeit der verwendeten Widerrufsbelehrungen deutlich belegbar.

Gesetzesänderung schafft seit dem 1. April mehr Rechtssicherheit für Sparkassen

Seit dem 1. April ist eine von der Bundesregierung initiierte Gesetzesänderung in Kraft, die das bislang unbefristete Widerrufsrecht für fehlerhaft belehrte Verbraucher auf ein Jahr und vierzehn Tage befristet. Die Bundesregierung reagierte auf die Forderung vieler Kreditinstitute nach mehr Rechtssicherheit. In sogenannten Altfällen besteht noch bis zum 21. Juni 2016 die Möglichkeit, das ehemals „ewige“ Widerrufsrecht geltend zu machen und die damit einhergehenden Vorteile zu nutzen. Kunden fast aller Sparkassen im Bundesgebiet sollten zügig handeln, um noch bis Mitte Juni ihren Darlehensvertrag widerrufen zu können und im Zweifel viel Geld zu sparen.

Eine Auswahl betroffener Sparkassen:

  • Frankfurter Sparkasse
  • Stadtsparkasse München
  • Sparkasse Hannover
  • Ostsächsische Sparkasse Dresden
  • Stadtsparkasse Düsseldorf
  • Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
  • Die Sparkasse Bremen AG
  • Sparkasse Pforzheim Calw
  • Nassauische Sparkasse
  • Sparkasse Nürnberg
  • Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
  • Sparkasse Aachen
  • Kreissparkasse Ludwigsburg
  • Sparkasse Münsterland Ost
  • Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
  • Kreissparkasse Heilbronn

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