Sparkasse Kaiserslautern übervorteilt Riester-Sparer mit Sparvertrag „Vorsorge Plus“

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Riester-Sparer des Sparkassensparvertrags „Vorsorge Plus“ bei der Sparkasse Kaiserslautern haben in diesen Tag Post von der Sparkasse erhalten. Darin wird erklärt, dass die Zinsanpassungsklausel im ursprünglichen Sparvertrag, wonach der Sparer Grundzinsen erhält, aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksam ist.

Die Sparkasse weist ihre Kunden richtig darauf hin, dass sie die bisherige Zinsanpassungsklausel nicht mehr verwenden darf, da die Klausel der Sparkasse eine einseitige Zinsänderungsbefugnis einräumt. So weit, so gut. 

Was dann kommt, schlägt aber dem Fass den Boden aus. Die Sparkasse erklärt, dass sie sich auf die Anwendung der unwirksamen, beziehungsweise einer inhaltsgleichen Klausel nicht mehr berufen werde und sie die Klausel in Bezug auf den konkreten Sparvertrag auch nicht angewendet habe und auch nicht anwenden werde. In dem mir vorliegenden Sparvertrag mag das richtig sein. Hier hatte die Sparkasse bislang die Grundzinsen nach Gutdünken geändert. Zu Lasten der Sparer selbstverständlich.

Die Sparkasse legt nunmehr, ganz schlau wie Sparkassen nun einmal sind, ihren Kunden eine vorformulierte „Vertragsergänzung zum Sparvertrags Nr. xxxxx Abänderung der Ziffer 4.1. Grundzinsen des Sparvertrags“ vor, wonach sich der Grundzins aus dem jeweiligen Referenzzinssatz abzüglich eines Prozentpunktes ergibt. Der Referenzzinssatz soll sich dabei nach dem Referenzzinssatz aus dem gleitenden Dreimonatszins mit 30 % und dem gleitenden Zehnjahreszins mit 70 % ermitteln. Diese Vertragsklausel soll dann rückwirkend die nach Vertragsabschluss für unwirksam erklärte Klausel Ziffer 4.1. „Grundzinsen“ ersetzen.

Damit hätte die Sparkasse dann den ursprünglich zugesicherten Grundzins von 4,5 % nicht nur so ganz nonchalant aus der Welt geschafft, sondern auch rückwirkend die Grundzinsen von 4,5 % in den Minusbereich geändert. Dass ein solches Verhalten nicht nur unseriös ist, sondern mitunter auch nach einer strafrechtlichen Überprüfung verlangt, ist klar.

Ich halte zwar auch die neue Zinsanpassungsklausel für unwirksam und verweise auf meinen früheren Blogbeitrag.

Aber dennoch: Unterzeichnen Sie die Vertragsergänzung zum Sparvertrags „Abänderung der Ziffer 4.1. Grundzinsen des Sparvertrags“ nicht! Sie werden von der Sparkasse übervorteilt, auf Deutsch „über den Tisch gezogen“. Dieser Aufruf richtet sich an alle Sparkassen-Kunden mit Riester Verträgen „Vorsorge Plus“, da ich nicht davon ausgehe, dass der konkrete Fall der Sparkasse Kaiserlautern ein Einzelfall darstellt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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