Sparkassen kündigen tausende Prämiensparverträge

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Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase kündigen deutschlandweit Sparkassen Sparverträge, vor allem die für Kunden äußerst lukrativen Prämiensparverträge. Auslöser dafür ist ein Urteil des BGH aus Mai 2019 – dabei lohnt sich für Betroffene ein genauerer Blick auf die Kündigungsvoraussetzungen. (Az.: XI ZR 345/18)

Warum werden viele der Verträge gekündigt?

Die meisten der Prämiensparverträge versprechen auf bis zu 50 % ansteigende Prämien für Sparer. Dieses Geld können die Sparkassen in Zeiten der Niedrigzinsen nicht wieder durch die Vergabe von Krediten o. Ä. erwirtschaften.

So begründen einige der Sparkassen die Kündigungen mit dem „Gebot der Wirtschaftlichkeit“ und argumentieren, die Verträge seien zu einer Zeit geschlossen worden, zu der eine solche wirtschaftliche Entwicklung nicht absehbar gewesen sei. Da viele der Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, sehen die Sparkassen in der aktuellen Zinspolitik einen Sachgrund, der die Kündigungen rechtfertigt.

Sind die Kündigungen rechtens?

Das Problem der Sparkassen liegt darin, dass die Verträge meist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden und zudem kein Kündigungsrecht vereinbart wurde. Der BGH entschied, dass derartige Verträge von den Sparkassen gekündigt werden können – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

So müssen zum einen alle vertraglich vereinbarten Prämien mindesten einmal gezahlt worden sein. Wenn, wie im vom BGH entschiedenen Fall, bis zum 15. Laufjahr steigende Prämien vereinbart worden sind, kann der Vertrag erst nach Zahlung der 15. und höchsten Prämie gekündigt werden.

Zum anderen darf vertraglich nichts dem Entgegenstehendes vereinbart worden sein. Dies können z. B. andere Laufzeiten oder die Fortzahlung der höchsten Prämie für mindestens X weitere Jahre sein.

Einschätzung und Empfehlung

Aktuell hat alleine die Stadtsparkasse München eine fünfstellige Zahl an Verträgen gekündigt. Sparkassen und betroffene Kunden müssen sich auf rechtliche Streitigkeiten über die Wirksamkeit dieser Kündigungen einstellen. 

Wie so oft steckt auch in diesen Verträgen der Teufel im Detail. In den Verträgen können ganz unterschiedliche Konditionen vereinbart sein, die dementsprechende Auswirkungen auf die Kündigungen haben. Es sollte daher jede Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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