Spektakuläres EuGH-Urteil: Millionen Verbraucher können jetzt ihre Kredite widerrufen

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem wegweisenden Urteil zugunsten der Verbraucher entschieden. Von diesem sensationellen Urteil sind Millionen Verbraucherkredit- und Leasingverträge (u.a. Immobilien-, Autokreditverträge) ab dem 11. Juni 2010 betroffen, die die Standard-Widerrufsbelehrung („Kaskadenverweis“) beinhalten. Das betroffene Volumen der Baufinanzierungen beläuft sich laut Bundesbank auf 1,2 Billionen Euro, zudem Autokredit- und Leasingverträge mit einem Volumen von weiteren 340 Milliarden Euro.

Der EuGH hat heute zugunsten der Verbraucher klargestellt: „Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben.“ (Aktenzeichen C-66/19). Damit hat der EuGH die jahrelange verbraucherunfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) korrigiert.

Im Detail ging es um die Passage: „Die Frist (für den Widerruf des Immobiliendarlehens) beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (…) erhalten hat“. „Im Fall einer solchen Kaskadenverweisung könne der Verbraucher weder „den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen noch überprüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält, und erst recht nicht, ob die Widerrufsfrist, über die er verfügen kann, für ihn zu laufen begonnen hat“, so die Richter des EuGH.

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzlei plan C, zeigt sich erfreut über dieses Urteil: „Verbraucher haben jetzt gute Karten, ihre Verträge zu widerrufen und ihre Kredite rückabzuwickeln.“

Bei Autokrediten ist die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung der bereits gezahlten Raten möglich, auch vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge. Teure Immobiliendarlehen können so zu den aktuell historisch niedrigen Zinsen umgeschuldet werden, ohne dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Und der Clou dabei: Bei einem erfolgreichen Widerruf bekommen Sie auch die zu viel bezahlten Zinsen zurück. 

Ziehen auch Sie den Widerrufsjoker! Die Kanzlei plan C hat langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Rückabwicklung von Verbraucherdarlehen. Wie nehmen uns Zeit für Sie.

Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung – Kanzlei plan C



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