Spintires Simulator - Abmahnung Nimrod Rechtsanwälte

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Sie haben eine Nimrod Abmahnung im Auftrag der Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH erhalten, in der man Ihnen vorwirft, das Computerspiel „Spintires Offroad Truck Simulator“ im Internet illegal angeboten zu haben? Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeitet und weiß, was zu tun ist.

Was ist eine Abmahnung von Nimrod wegen „Spintires“?

Die Berliner Rechtsanwälte Nimrod verfolgen für die Firma Rondomedia das illegale Verbreiten des Computerspiels „Spintires Offroad Truck Simulator“ in sog. Internettauschbörsen wie bittorrent. Jemand hat tatsächlich über den Internetanschluss dieses Spiel angeboten; dies wurde elektronisch dokumentiert und muss nicht bestritten werden. Allerdings geschah die Verbreitung ohne Zustimmung des Rechteinhabers. Der Rechteinhaber Rondomedia ist selbstverständlich nicht daran interessiert, dass seine Spiele kostenlos verbreitet werden.

Daher werden die betroffenen Internetanschlussinhaber, von denen man vermutet, dass sie selbst hierfür verantwortlich sind, zur Unterlassung und zum Schadenersatz aufgefordert. Die Unterlassung kann nur dadurch ernsthaft erklärt werden, in dem man eine sog. Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen abgibt. Diese mündet dann in einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag.

Finanziell fordern die Nimrod Rechtsanwälte in der Abmahnung die Erstattung von Anwaltskosten und Lizenzschäden und bieten zur Abgeltung der Schäden einen Vergleich von € 800,00 an, mit dem alles erledigt sein soll.

Haftet der Anschlussinhaber immer bei der Nimrod-Abmahnung?

Nein. Die Haftung des Anschlussinhabers kann in vielen Fällen entfallen, nämlich dann, wenn der Anschlussinhaber selbst nicht der Täter war und zugleich die Störerhaftung entfällt, weil er keine Pflichten verletzt hat. Die Störerhaftung (= Haftung für andere) kommt nur dann in Frage, wenn der Anschlussinhaber Prüf- und Kontrollpflichten verletzt hat und andere die Täter waren. Der Bundesgerichtshof und die Instanzgerichte haben schon klar eingegrenzt, wann eine Störerhaftung in Betracht kommt und wann nicht. Jeder Fall ist anders und in vielen Fällen muss nicht einmal eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Sie sollten Ihren Fall daher stets in die Hände eines erfahrenen Anwalts geben.

Nimrod-Abmahnung – was tun – was besser nicht tun?

Reagieren Sie immer auf eine derartige Abmahnung. Andernfalls gehen die Nimrod Anwälte davon aus, dass Sie als Täter oder Störer verantwortlich sind. Die Angelegenheit regelt sich auch niemals von alleine. Wer nicht reagiert, riskiert ein Gerichtsverfahren wegen der Unterlassungsansprüche. Durch die richtige Reaktion nach dem Erhalt einer Abmahnung kann oft unnötiger Ärger vermieden werden.

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-nimrod/.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht seit Jahren für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

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