Steinberger-verwaltung – Höchste Vorsicht laut BaFin!

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Über steinberger-verwaltung.de sollten Anleger u.a. Festgeld- und Tagesgeldanlagen abschließen können.


Steinberger Verwaltung mit vermeintlichem Sitz in Stuttgart präsentierte sich auf seiner Homepage als verlässlicher Partner, wobei Kompetenz und Aufrichtigkeit eine gute Basis für eine auf lange Sicht erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kunden bieten würden.


Des Weiteren wurde auf der Webseite damit geworben, dass, wer sein Geld anlegen möchte, bei Steigenberger Verwaltung immer optimale Konditionen finden würde und man die passenden Investitionsmöglichkeiten für die vielfältigen, individuellen Bedürfnisse der Kunden habe und man sich aktiv für die Interessen der Anleger einsetzen und maßgeschneiderte Finanzprodukte vermitteln würde.


Aber dringende Warnung der BaFin vor steinberger-verwaltung.de


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat aber einen aktuellen Warnhinweis veröffentlicht, dass die Verantwortlichen von steinberger-verwaltung.de ohne ihre Genehmigung Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, nämlich die Eröffnung von Tages- und Festgeldkonten bei ausländischen Banken und eine Anlageberatung, offerieren würden.


Steinberger-verwaltung.de, Verdacht auf Betrug


Gemäß der Bafin handelt es sich bei steinberger-verwaltung.de auch um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der Verwaltung Steinberger GmbH, Kerpen, und der Zoeller Holding GmbH, Sindelfingen, die in keinerlei Bezug zu steigenberger-verwaltung.de stehen würden. Auch eine Verbindung zu der Steinberger Verwaltungs GmbH, Weikersheim, würde nicht bestehen.


Aufgrund des Identitätsmissbrauches werden Anleger über die Hintergründe von steinberger-verwaltung getäuscht.


Weitere Indizien für einen Betrug sind auch, dass die Webseite nicht mehr erreichbar ist und Festgelder und Tagesgelder ohne Erlaubnis der Bafin angeboten wurden.


Häufig wird in derartigen fällen vorgegeben, dass für den Anleger ein Festgeld- oder Tagesgeldkonto bei einer europäischen Bank geführt wird. Tatsächlich lautet das Konto, auf das der Anleger seine Einzahlung leistet, aber dann nicht auf seinen Namen, sondern auf den Anbieter der Anlagen bzw. auf mit ihm verbundene Gesellschaften oder Personen, so dass Investoren in einem derartigen Fall getäuscht werden.


Recht für Anleger von steinberger-verwaltung.de


Für Investoren, die Kapital über steinberger-verwaltung.de, insbesondere für vermeintliche Festgelder und Tagesgelder, angelegt haben, besteht unseres Erachtens dringender Handlungsbedarf und es sollte zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.


Betroffene Anleger können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die betroffene Anleger zu Ihren Rechten berät und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützt.


Wenn bei Festgeldern oder Tagesgeldern eine unbedingte Rückzahlung des Kapitals versprochen wird, kann es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz handeln. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn das Konto, auf das der Anleger den Anlagebetrag überweist, nicht auf seinen Namen, sondern auf die anbietende Gesellschaft der Anlagen bzw. auf mit ihr verbundene Gesellschaften oder Personen lautet.


Für das Betreiben eines derartigen Bankgeschäfts müssen die Verantwortlichen aber über eine Erlaubnis der Bafin verfügen, die die Betreiber von steinberger-verwaltung.de laut der Behörde nicht haben.


Bei einem unerlaubten Betreiben von Einlagengeschäften ergibt sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 Kreditwesengesetz (KWG).


Wenn Anleger über Umstände, etwa über die Hintergründe von steinberger-verwaltung.de, getäuscht werden, lasen sich auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung darstellen.


Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in deren Rahmen Ansatzpunkte und z.B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen ohne weitere Tätigkeiten auch keine Kosten.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Zusammenhang mit Kapitalanlagebetrug.

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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