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Steuerliche und andere Erleichterungen für Investoren in Kroatien

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In der Republik Kroatien zahlen Gesellschaften eine Körperschaftssteuer zum jährlichen Satz von 20%. Allerding bekommen die Investoren entsprechend der Höhe ihrer Investitionen bestimmte Steuerbegünstigungen.

Steuerbegünstigungen

Für Investitionen bis zu 1,5 Millionen Euro - die Körperschaftssteuer beträgt 10% innerhalb von 10 Jahren seit Investitionsbeginn, unter der Bedingung, dass mindestens 10 neue Arbeitsplätze geschaffen werden, die mit der Investition verbunden sind und zwar binnen 3 Jahren seit Investitionsbeginn.

Für Investitionen von 1,5 bis 4 Millionen Euro - die Körperschaftssteuer beträgt 7% innerhalb von 10 Jahren seit Investitionsbeginn, unter der Bedingung, dass mindestens 30 neue Arbeitsplätze geschaffen werden, die mit der Investition verbunden sind und zwar binnen 3 Jahren seit Investitionsbeginn.

Für Investitionen von 4 bis 8 Millionen Euro - die Körperschaftssteuer beträgt 3% innerhalb von 10 Jahren seit Investitionsbeginn, unter der Bedingung, dass mindestens 50 neue Arbeitsplätze geschaffen werden, die mit der Investition verbunden sind und zwar binnen 3 Jahren seit Investitionsbeginn.

Für Investitionen von mehr als 8 Millionen Euro - die Körperschaftssteuer beträgt 0% innerhalb von 10 Jahren seit Investitionsbeginn, unter der Bedingung, dass mindestens 75 neue Arbeitsplätze geschaffen werden, die mit der Investition verbunden sind und zwar binnen 3 Jahren seit Investitionsbeginn.

Falls der Träger von Förderungsmaßnahmen die Bedingung nicht erfüllt, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder die Anzahl der neuen Arbeitsplätze vermindert, verliert er das Recht auf Steuerbegünstigungen für den ganzen Zeitraum, für den sie bewilligt wurden mit der Auflage, die Mittel zurückzuerstatten, die durch die Nutzung der bewilligten Begünstigungen erzielt wurden, zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen.

Der Mindestzeitraum für Förderungsmaßnahmen, bzw. das Aufrechterhalten der diesbezüglichen Investitionen und der neuen Arbeitsplätze, die mit dieser Investition verbunden sind, beträgt 5 Jahre, darf aber nicht kürzer sein als der Zeitraum der Nutzung von Förderungsmaßnahmen.



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