Steuerrecht in Kolumbien im Überblick

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Einkommensteuer

Wenn sich eine Person innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von einem Jahr mehr als 183 Tage in Kolumbien aufhält, so ist man aus steuerrechtlicher Sicht mit ihrem Welteinkommen in Kolumbien steuerpflichtig. Wird dieses Erfordernis nicht erfüllt, so sind nur die Einkünfte in Kolumbien zu versteuern, die tatsächlich in Kolumbien erzielt wurden. Für in Kolumbien wohnhafte Personen gilt der progressive Tarif, für nicht in Kolumbien wohnhafte Personen gilt der einheitliche Steuertarif von 35%.


Lohnsteuer

Die Lohnsteuer, als Form der Einkommensteuer, unterliegt ebenso wie auch in Österreich einem progressiven Tarif. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus der Summe der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, abzüglich der diversen Sozialversicherungskosten sowie anderen Aufwendungen wie beispielsweise medizinische Versorgung.


Summe der jährlichen Einkünfte

Marginaler Tarif

bis 41.424.360 COP (9.432,04€) = 0%

bis 64.606.800 COP (14.710,52€) = 19%

bis 155.816.400 COP  (35.478,32€) = 28%

bis 329.494.680 COP (75.032,68€) = 33%

bis 720.935.880 COP (162.837,34€) = 35 %

bis 1.178.124.000 COP (266.102,14€) = 37 %

ab 1.178.124.000 COP (266.102,14€) = 39 %

Nicht in Kolumbien ansässige Personen werden zu einer Flat-Tax von 35% besteuert.


Körperschaftsteuer

Im Jahr 2021 wurden durch Artikel 7 des Gesetzes 2155 der Artikel 240 des Steuergesetzes abgeändert. Unter anderem wird darin festgelegt, dass der allgemeine Einkommenssteuersatz für juristische Personen (unabhängig davon, ob es sich um inländische Unternehmen und ihnen gleichgestellte Unternehmen, ständige Niederlassungen von Unternehmen im Ausland oder ausländische juristische Personen mit oder ohne Wohnsitz im Land handelt, die verpflichtet sind, die jährliche Einkommens- und Zusatzsteuererklärung abzugeben) ab dem Steuerzeitraum 2022 35 % beträgt.

Zonas Francas

Seit der Reform 2016 wurden in Kolumbien Freihandelszonen eingerichtet, in denen ein pauschaler Körperschaftssteuersatz von 20% gilt. Dieser betrifft entweder mehrere Unternehmen (Zonas Francas Permanentes „ZFP“) oder nur ein Unternehmen (Zonas Francas Permanentes Especiales „ZFPE“). In diesen Zonen genießen die Unternehmer außerdem Umsatzsteuerbefreiung und eine Zollfreistellung für Rohstoffe aus dem Ausland, die für Warenfertigung in der Freizone bestimmt sind.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer („IVA) besteuert den Mehrwert aus der Wertschöpfung durch den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Mit der Reform von 2016 wurde der Satz auf 19% angehoben. Auch Unternehmen haben untereinander „IVA“ zu verrechnen. Mangels eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich ist es nicht möglich, in Kolumbien für österreichische Unternehmen erbrachte Leistungen ohne Umsatzsteuer zu verrechnen. Eine Befreiung gilt ausschließlich bei Export von Dienstleistungen („Exportación de Servicios“) wenn ein in Kolumbien ansässiges Unternehmen in Österreich österreichischem Recht unterliegende Dienstleistungen verrichtet.

Sonstige Steuern

Finanztransaktionssteuer

Die Banken heben 0,4% Steuer in Form einer Finanztransaktionssteuer ein.

Gewerbesteuer

Mit der Gewerbesteuer („impuesto de industria y comercio“) liegt zwischen 0,2% und 0,7% je nach Sitz und Branche.

Grundsteuer

Die Steuer für das Eigentum an Immobilien wird von der Gemeinde festgelegt und variiert je nach Lage (üblicherweise bis 1,6%).

Registrierungssteuer

Ist ein Rechtsgeschäft erst mit Eintragung in ein öffentliches Register gültig, wird eine vom jeweiligen Rechtsgeschäft abhängige Registrierungssteuer erhoben.


Vorteile für Startups

  1. Gesetz 1014 von 2006 zur Förderung der Kultur der unternehmerischen Initiative. Förderung des Unternehmergeistes auf allen Bildungsebenen des Landes.
  2. Gesetz 590 von 2000. Förderung der Entwicklung von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben durch Erlass einer Senkung der steuerähnlichen Abgaben (SENA, ICBF und Familienausgleichskassen).
  3. Dekret 688 von 2021. Sieht 20 Steuervergünstigungen für Unternehmen vor, die Arbeitsplätze für sozial schwache Bevölkerungsgruppen schaffen.
  4. Das Gesetz 2099 von 2021 sieht verschiedene steuerliche Anreize für diejenigen vor, die in die Forschung, Produktion und Entwicklung von Projekten investieren, die sich mit nicht-konventionellen Energiequellen beschäftigen, wie zum Beispiel die Möglichkeit, 50 % der getätigten Investitionen vom Einkommen abzuziehen (Artikel 8), den Ausschluss der Mehrwertsteuer auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen, die in solchen Projekten verwendet werden (Artikel 9) und die Befreiung von der Zahlung von Einfuhrzöllen auf Maschinen und Anlagen (Artikel 10).


Steuerrechtliche Entwicklungen

Am 8. August 2022 legte der neu gewählte Präsident Gustavo Petro dem Kongress den Entwurf einer Steuerreform mit dem Titel „Steuerreform für Gleichheit und soziale Gerechtigkeit“ vor. Mit diesem neuen Steuergesetz will die Regierung nach seiner Verabschiedung Steuerbefreiungen und -ermäßigungen v.a. für Steuerzahler mit höherem Einkommen reduzieren und Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung ergreifen. Ziel der Reform ist es, mit den so eingenommenen Geldern Sozialausgaben zu finanzieren und Armut und Ungleichheit in Kolumbien deutlich zu verringern.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Anwälte gerne im Rahmen einer Erstberatung zur Seite! 



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