Steuersünder CD: Selbstanzeige möglich vor der angekündigten Großrazzia, Steuerberater Lahr

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Steuer CD: Selbstanzeige noch möglich, Steuersünder sollten sich umgehend beraten lassen, erfahrene Steuerberater und Rechtsanwälte helfen.

Spiegel-Online berichtete am 13.10.2011, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Besitz einer Daten-CD aus Luxemburg ist und ein Großeinsatz deutscher Fahnder im gesamten Bundesgebiet in Vorbereitung ist. Betroffen seien Kunden der britischen Großbank HSBC bzw. der HSBC Trinkhaus in Düsseldorf. Nach Informationen der Frankfurter Rundschau hätten deutsche Ermittler eine neue CD mit Daten von deutschen Bankkunden einer großen Schweizer Bank erhalten, so die Zeitung am 11.08.2011.

Mit der Schweiz hat Deutschland am 21.09.2011 ein „Schwarzgeldbesteuerungs-Abkommen" unterzeichnet. Können die deutschen Ermittler die schweizer Daten überhaupt noch verwerten? Ja, da dieses Abkommen noch den Bundesrat passieren muss und erst Anfang 2013 in Kraft treten soll. Ähnliche Abkommen mit anderen Steueroasen sind in Vorbereitung (Liechtenstein) bzw. könnten folgen, z. B. Luxemburg, Österreich, Monaco, Kanalinseln.

Somit bleiben das Entdeckungsrisiko und bis zum Inkrafttreten der Abkommen nur die Selbstanzeige bestehen, um die Vermögen zu legalisieren und Straffreiheit zu erlangen. Entgegen der Überlegungen wurde die Selbstanzeige nicht abgeschafft, sondern die Regelungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärft. Im Rahmen der Selbstanzeige sind die nicht versteuerten Einkünfte dem Finanzamt mitzuteilen. Nur eine wirksame Selbstanzeige führt für den Steuerpflichtigen zur Straffreiheit. Für die Erlangung der Straffreiheit ist unter anderem Folgendes zu beachten:

  • Sobald Entdeckung der Tat droht, z. B. wenn dem Täter die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben worden ist, ist die Selbstanzeige nicht mehr möglich (Sperrgründe).
  • Einkünfte sind vollumfänglich nachzuerklären; Eine sogenannte Teilselbstanzeige, z. B. Nacherklärung der Zinsen aus Luxemburg, nicht aber der aus Liechtenstein, führt zur Unwirksamkeit.
  • Die tatsächlichen hinterzogenen Einkünfte dürfen allenfalls geringfügig höher sein als die in der Selbstanzeige nacherklärten Einkünfte.
  • Die Steuer muss innerhalb einer angemessenen Frist nachgezahlt werden.

Neben den hinterzogenen Steuern sind Hinterziehungszinsen von 6 % pro Jahr zu entrichten. Hinzu kommt ein Zuschlag von 5 %, sofern die hinterzogene Steuer eines Besteuerungszeitraums einen Betrag von 50.000 € übersteigt.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Alfred Himmelsbach und Ingo Ketteler von der Himmelsbach & Sauer Partnerschaft Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt mit Sitz in Lahr und Seelbach in der Ortenau bei Offenburg und in Bahlingen am Kaiserstuhl weisen darauf hin, dass bis zum Inkrafttreten von „Schwarzgeldbesteuerungs-Abkommen" nur eine wirksame Selbstanzeige zur Straffreiheit führt.

Die Himmelsbach & Sauer Partnerschaft ist mit ihren Steuerberatern und Rechtsanwälten spezialisiert auf das Steuerrecht und kann jahrzehntelange Erfahrung vorweisen. Die Betreuung zahlreicher Mandanten - insbesondere im Rahmen von Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung - zeigt, dass nur durch eine fachgerechte Beratung schlimmere Folgen für den Mandanten verhindert werden können. Betroffene sollten nach der Ankündigung nun umgehend handeln und sich zu einer Selbstanzeige beraten lassen, bevor der Fiskus vor der Tür steht. So kann ein Strafverfahren verhindert werden.

Unsere Kontaktdaten:

Himmelsbach & Sauer Partnerschaft

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Email: ralph.sauer@himmelsbach-sauer.de

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