"Steuertricks" für Immobilieneigentümer: Die geheime Waffe der Abschreibung (AfA) durch Restnutzungsdauergutachten

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Die Abschreibung (AfA) ist ein zentraler Bestandteil bei der Besteuerung von Immobilien und ermöglicht es Unternehmen, die Wertminderung ihrer Vermögenswerte über einen bestimmten Zeitraum hinweg steuerlich geltend zu machen. Ein besonders interessanter Aspekt dabei ist die Abschreibung auf Gebäude, die nicht nur die wirtschaftliche Realität abbildet, sondern auch erhebliche Vorteile für Bestandshalter bietet, da die üblicher festgesetzte Abschreibung nicht den reellen Wert der Abschreibung abbildet. Dies kann ein Gutachten überprüfen.

Je nach Größe und Einzelfall können sich so mehrere tausend bis zehntausend Euro Steuerersparnis ergeben, wenn die Restnutzung der Immobilie der verwendeten AfA mit 2% nicht der reellen Restnutzung entspricht. Kanzlei TES berät auch steuerlich.

1. AfA im Überblick

Die Abschreibung, auch als Absetzung für Abnutzung bekannt, ist ein steuerlicher Mechanismus, der Unternehmen erlaubt, den Wertverlust ihrer Vermögenswerte zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Gebäude, die über die Zeit einer natürlichen Abnutzung unterliegen. Die AfA ermöglicht es Unternehmen, diese Wertminderung als Kosten geltend zu machen und somit ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.

2. Abreibung und Restnutzungsdauer-Gutachten

Die Berechnung der Abschreibung erfordert eine genaue Einschätzung der Restnutzungsdauer des Vermögenswerts. In diesem Kontext spielt das Gutachten über die Restnutzungsdauer eine entscheidende Rolle. Gutachter analysieren den Zustand eines Gebäudes, berücksichtigen mögliche Modernisierungen und bestimmen so die verbleibende Nutzungsdauer. Auf dieser Grundlage kann die AfA präzise berechnet und steuerlich geltend gemacht werden.

3. Vorteile für Bestandshalter

Bestandshalter von Immobilien profitieren besonders von der AfA. Durch die Möglichkeit, den Wertverlust ihrer Gebäude steuerlich anzuerkennen, verbessern sich die finanziellen Perspektiven erheblich. Dies ist besonders wichtig, da Immobilien langfristige Investitionen sind und im Laufe der Zeit einer natürlichen Abnutzung unterliegen. Die AfA schafft einen steuerlichen Ausgleich für diese Wertminderung.

4. Steuervorteile nach 10 Jahren

Ein besonders attraktiver Aspekt der AfA für Bestandshalter ist die Aussicht auf steuerfreie Verkäufe nach Ablauf von 10 Jahren. Dieser Steuervorteil entsteht, weil die Abschreibung bereits im Vorfeld berücksichtigt wurde. Wenn ein Gebäude nach Ablauf von 10 Jahren verkauft wird, sind die daraus resultierenden Gewinne von der Einkommensteuer befreit. Dies schafft Anreize für langfristige Investitionen in Immobilien und fördert die Stabilität im Immobilienmarkt.

5. Fazit

Die AfA ist nicht nur ein Buchführungsinstrument, sondern auch ein bedeutender Hebel für Bestandshalter von Immobilien. Durch die präzise Berechnung mithilfe von Restnutzungsdauer-Gutachten können Unternehmen nicht nur ihre finanzielle Situation verbessern, sondern auch von steuerlichen Vorteilen nach 10 Jahren profitieren. Die AfA schafft somit Anreize für langfristige Investitionen in den Immobiliensektor und trägt zur Stabilität des Marktes bei. Bestandshalter sollten sich dieser Möglichkeiten bewusst sein und die AfA strategisch in ihre finanzielle Planung integrieren.

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