Stille Gesellschafter und Darlehen: Handlungsoptionen bei Ausbleiben der Zahlungen

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In der Welt der Geschäftsfinanzierung ist es nicht ungewöhnlich, dass stille Gesellschafter Darlehen gewähren, um Unternehmen zu unterstützen. Doch was passiert, wenn die vereinbarten Zahlungen ausbleiben? In diesem Artikel beleuchten wir die möglichen Schritte, die stille Gesellschafter unternehmen können, um mit dieser Situation umzugehen.

1. Kündigung des Darlehens:Stille Gesellschafter haben das Recht, das gewährte Darlehen zu kündigen. Diese Kündigung kann sowohl fristlos als auch ordnungsgemäß erfolgen. Bei einer fristlosen Kündigung sollte jedoch eine erhebliche Vertragsverletzung vorliegen.

2. Anwaltliche Beratung einholen:Bei ausbleibenden Zahlungen ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die individuelle Situation bewerten und rechtliche Optionen aufzeigen.

3. Außergerichtliche Verfolgung:Der Anwalt kann zunächst versuchen, die ausstehenden Zahlungen außergerichtlich einzufordern. Dies kann Schriftverkehr, Mahnungen und Verhandlungen mit der anderen Partei beinhalten.

4. Gerichtliche Geltendmachung:Sollten außergerichtliche Bemühungen erfolglos bleiben, kann der Anwalt die gerichtliche Geltendmachung in Erwägung ziehen. Dies kann die Einreichung einer Klage vor einem Gericht beinhalten, um die Zahlung einzufordern.

5. Risiken und Kostenabwägung:Stille Gesellschafter sollten sich bewusst sein, dass gerichtliche Verfahren mit Kosten und Risiken verbunden sind. Ein erfahrener Anwalt wird die Vor- und Nachteile abwägen und die bestmögliche Strategie empfehlen.

Fazit:Das Ausbleiben von Zahlungen bei gewährten Darlehen kann für stille Gesellschafter eine ernsthafte Herausforderung darstellen. In solchen Situationen ist die Beratung durch einen Anwalt entscheidend. Durch die gezielte Anwendung von rechtlichen Instrumenten können stille Gesellschafter versuchen, ihre finanziellen Interessen zu schützen und eine faire Lösung für beide Seiten zu finden.

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Foto(s): Kanzlei TeS

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