Stornierung bei Insolvenz des Veranstalters

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Frau T. schreibt: „Wir hatten bei Nicko-Tours eine Reise gebucht. Die sollte im Juli beginnen. Im Februar hatten wir eine Anzahlung getätigt. Nun wussten wir nicht, ob die gebuchte Reise noch stattfindet. Wir sind total verunsichert und sind deshalb zum Anwalt gegangen. Der Anwalt hat für uns sofort den Rücktritt erklärt und Nicko-Tours zur Rückzahlung der Anzahlung aufgefordert. Nachdem wir uns im Bekanntenkreis unterhalten haben, sind wir uns nicht mehr sicher, ob das wirklich klug war ...“

Auszug aus unserer Antwort:

„Ich bin mir leider auch nicht sicher, ob das Vorgehen des Anwalts sehr klug war. Durch die Insolvenz von Nicko-Cruises (vormals Ticko-Tours) ist der Reisevertrag nicht per se gegenstandslos geworden. Eventuell führt der Insolvenzverwalter die Reise ja durch. Reisen, die bis Mitte Juni 2015 starten sollen, finden planmäßig statt, sodass bezüglich dieser Reisen kein Rücktrittsrecht besteht. Ob Reisen mit einem späteren Startbeginn durchgeführt werden, ist aktuell unklar. Das Insolvenzrecht sieht für diese Fälle jedoch eine klare Regelung vor. Der Kunde kann den Insolvenzverwalter zur Erklärung auffordern, ob seine gebuchte Reise durchgeführt wird. Durch den erklärten Rücktritt hat sich die Sache somit erledigt. Ob Sie von Nicko-Cruises bzw. dem Verwalter die Anzahlung zurückerhalten, erscheint mir zweifelhaft. Selbst wenn es den Anspruch geben würde, müssten Sie diesen wohl im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden. Ob Sie Leistungen aus der Insolvenzversicherung erhalten können, erscheint ebenfalls zweifelhaft. Von der Versicherung erhalten Sie nur Zahlungen zurück, wenn die Reise wegen der Insolvenz ausfällt. Das steht aber bei der von Ihnen gebuchten Reise noch nicht fest ...“

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