Strafbefehl

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Strafbefehl erhalten – Was tun? Ich erkläre Ihnen Ihre Möglichkeiten!

Ein Strafbefehl flattert ins Haus – und plötzlich steht eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder sogar eine Bewährungsstrafe im Raum. Viele meiner Mandanten fühlen sich in diesem Moment machtlos und fragen sich: Ist das jetzt endgültig? Die Antwort lautet: Nein! Es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren – aber Sie müssen schnell handeln. Ich erkläre Ihnen, welche Fristen gelten, welche Fehler Sie vermeiden sollten und warum ein Einspruch oft sinnvoll ist.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung auf dem Papier – ohne Gerichtsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft hält Sie für schuldig und das Gericht folgt dieser Einschätzung, ohne Sie vorher anzuhören. Ein solches Verfahren wird häufig bei sogenannten "Vergehen" angewandt, beispielsweise bei: ✔ Verkehrsdelikten (z. B. Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer) ✔ Körperverletzung ✔ Drogenbesitz in geringer Menge ✔ Betrug oder Diebstahl

Der Strafbefehl soll Verfahren vereinfachen und Gerichte entlasten. Aber für Sie als Beschuldigten bedeutet das: Sie wurden ohne Anhörung "verurteilt"! Das heißt jedoch nicht, dass Sie die Entscheidung einfach hinnehmen müssen.

Welche Frist gilt?

Sie haben exakt zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen – ab dem Tag, an dem Sie den Strafbefehl erhalten haben. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Versäumen Sie sie, wird der Strafbefehl rechtskräftig, und Sie können nichts mehr dagegen unternehmen. Das ist einer der häufigsten und folgenreichsten Fehler!

Einspruch einlegen – Wie und warum?

Der Einspruch gegen einen Strafbefehl ist unkompliziert. Er muss schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht werden – eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich. Nach dem Einspruch gibt es verschiedene Szenarien:

Das Verfahren wird eingestellt, wenn die Beweislage schwach ist. ✔ Es kommt zur Hauptverhandlung, in der ich Ihre Interessen verteidigen kann. ✔ Der Strafbefehl wird abgemildert, wenn sich Argumente für eine geringere Strafe ergeben. ✔ Es bleibt beim ursprünglichen Strafbefehl – dieses Risiko muss geprüft werden.

Gerade bei hohen Geldstrafen oder drohenden Eintragungen ins Führungszeugnis lohnt sich ein Einspruch oft, um spätere berufliche oder private Nachteile zu vermeiden.

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden!

Frist versäumen – Ein häufiger Fehler, der dazu führt, dass der Strafbefehl unangreifbar wird. ❌ Den Strafbefehl unterschätzen – Viele glauben, dass es "nicht so schlimm" sei. Dabei kann eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot massive Konsequenzen haben. ❌ Tagessätze ignorieren – Die Höhe der Geldstrafe basiert auf Ihren Einkommensverhältnissen – oft wird sie jedoch von der Staatsanwaltschaft nur geschätzt! Hier kann ein Einspruch helfen. ❌ Selbst Einspruch einlegen, ohne rechtliche Beratung – Ein unbedachter Einspruch kann dazu führen, dass Sie vor Gericht eine härtere Strafe bekommen.

Mein Rat als Strafverteidiger

Lassen Sie sich nicht von einem Strafbefehl überrumpeln! Ich prüfe Ihren Fall genau und entwickle eine Strategie, um die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen. Ob Einstellung des Verfahrens, eine mildere Strafe oder ein Freispruch – ich setze mich für Ihre Rechte ein!

Was jetzt zu tun ist:✅ Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich – am besten noch heute! ✅ Lassen Sie den Strafbefehl von mir prüfen. ✅ Verlieren Sie keine Zeit – die 14-Tage-Frist läuft!

Ich bin bundesweit als Strafverteidiger tätig und verfüge über umfassende Erfahrung in der Abwehr von Strafbefehlen. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Nachricht – ich helfe Ihnen weiter!



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