"Strafbefehl" - Was ist das? Und nun?

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Sie haben ein mit Strafbefehl überschriebenes Schreiben erhalten, er sieht aus wie ein Urteil - ist es quasi auch - und fragen sich, was Sie nun damit tun sollen: jedenfalls nicht völlig ignorieren.

Der Strafbefehl den Sie in ihren Händen halten, ist das Ergebnis einer beschleunigten Verfahrenserledigung, sozusagen eine Art Schnellurteil ohne mündliche Verhandlung. Normalerweise gibt es im deutschen Strafprozess nämlich kein Urteil ohne vorherige mündliche Verhandlung. 

Hierfür macht das Gesetz nun eine Ausnahme, denn im Strafbefehl dürfen nur bestimmte in § 407 Abs. 2 StPO aufgezählte Rechtsfolgen festgesetzt werden (in der Regel nur Geld- und keine Freiheitsstrafe, außer in Fällen des Abs. 2 S. 2) und der Angeklagte hat die Möglichkeit durch die Einlegung eines Einspruchs eine Hauptverhandlung zu erzwingen. Der Strafbefehl stellt somit nur eine Zwischenentscheidung dar.

Wird allerdings kein Einspruch eingelegt, erwächst dieser in Rechtskraft. Sie haben somit gewissermaßen die Wahl, ob Sie den Strafbefehl akzeptieren wollen oder nicht. 

Da für den Einspruch eine Frist von zwei Wochen läuft, sollte sich umgehend Gedanken darüber gemacht werden, ob ein Vorgehen sinnvoll und gewünscht ist. 

Den Einspruch können Sie auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken - so etwa auf einzelne Tatvorwürfe. Auch kann er auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkt werden, dann gegebenenfalls sogar mit der Folge, dass das Gericht mit Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheidet. Hier darf von der Festsetzung im Strafbefehl nicht zum Nachteil des Angeklagten abgewichen werden, § 411 I S. 3 StPO.

Bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszugs kann der Einspruch zurückgenommen werden, nach Beginn der Hauptverhandlung allerdings nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Das "Verschlechterungsverbot" gilt übrigens nicht grundsätzlich: wer Einspruch einlegt, geht prinzipiell auch das Risiko ein seine Position im Ergebnis zu verschlechtern. 

Sie sollten also bestenfalls zeitig ihre Post öffnen, sich beraten lassen und überlegt entscheiden, ob Sie Einspruch einlegen.


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Rechtsanwalt Jonas Teubner ist von 16.04.2024 bis 23.04.2024 nicht verfügbar.

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